Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.2018

eine Übersicht über die Gesamtkosten für den Polizeieinsatz auf der Autobahnraststätte Bedburger Land, der am 18.8.2018 zwischen ca. 18 und 23 Uhr zwecks der Sicherstellung einer in einem LKW transportierten Gartenlaube durchgeführt wurde. Da der Einsatz vermutlich im Rahmen der Einsatzlage "Hambacher Forst" erfolgt ist, stelle ich meine Anfrage an Sie als koordinierende Behörde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
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Betreff
Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.2018 [#33195]
Datum
31. August 2018 20:35
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über die Gesamtkosten für den Polizeieinsatz auf der Autobahnraststätte Bedburger Land, der am 18.8.2018 zwischen ca. 18 und 23 Uhr zwecks der Sicherstellung einer in einem LKW transportierten Gartenlaube durchgeführt wurde. Da der Einsatz vermutlich im Rahmen der Einsatzlage "Hambacher Forst" erfolgt ist, stelle ich meine Anfrage an Sie als koordinierende Behörde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
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Betreff
AW: Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.2018 [#33195]
Datum
2. Oktober 2018 08:38
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.2018“ vom 31.08.2018 (#33195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.2018 [#33195]
Datum
4. Oktober 2018 17:50
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.2018“ vom 31.08.2018 (#33195) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und senden Sie mir eine Empfangsbestätigung dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>