Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.2018

eine Übersicht über die Gesamtkosten für den Polizeieinsatz auf der Autobahnraststätte Bedburger Land, der am 18.8.2018 zwischen ca. 18 und 23 Uhr zwecks der Sicherstellung einer in einem LKW transportierten Gartenlaube durchgeführt wurde. An dem Einsatz waren auch Beamtinnen und Beamte von Dienststellen unterschiedlicher Regionen aus NRW beteiligt, weshalb ich meine Anfrage an das Innenministerium als übergeordnete Behörde stelle.

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  • Datum
    25. August 2018
  • Frist
    28. September 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeieinsatz Raststätte Bedburger Land 18.8.2018 [#33098]
Datum
25. August 2018 14:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Übersicht über die Gesamtkosten für den Polizeieinsatz auf der Autobahnraststätte Bedburger Land, der am 18.8.2018 zwischen ca. 18 und 23 Uhr zwecks der Sicherstellung einer in einem LKW transportierten Gartenlaube durchgeführt wurde. An dem Einsatz waren auch Beamtinnen und Beamte von Dienststellen unterschiedlicher Regionen aus NRW beteiligt, weshalb ich meine Anfrage an das Innenministerium als übergeordnete Behörde stelle.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 25.08.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antra…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 25.08.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01
Datum
31. August 2018 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ist beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Da uns die von Ihnen angefragte Übersicht über die Gesamtkosten für den benannten Polizeieinsatz nicht vorliegt, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann. Die Örtlichkeit des Polizeieinsatzes liegt im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Köln, Autobahnpolizeiwache Eschweiler. Daher könnten die von Ihnen erfragten Informationen bei der Kreispolizeibehörde Köln vorliegen. Insofern dürfte eine Kontaktaufnahme mit dieser Behörde zielführender sein. Freundliche Grüße

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AW: IFG-Antrag vom 25.08.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 [#33098] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 25.08.2018 - Antragsteller/in Antragsteller/in - 402-30.01 [#33098]
Datum
31. August 2018 20:31
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Auf eine schriftliche Antwort ihrerseits verzichte ich zu Gunsten der Kostenersparnis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>