Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gern bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen rund um den Polizeieinsatz in Lützerath in der Zeit vom 05. Januar 2023 - 22. Januar 2023:
1. Wie viele Polizist*innen waren nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen der Räumung des Weilers Lützerath in Lützerath sowie im gesamten Gebiet um Lützerath insgesamt im Einsatz?
2. Aus welchen Bundesländern waren nach Kenntnis der Landesregierung Einsatzkräfte im Einsatz (bitte auch die Anzahl der Einsatzkräfte pro Bundesland bzw. der Bundespolizei einzeln angeben)?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten des Polizeieinsatzes, die im Rahmen der Räumung sowie sämtlicher Maßnahmen der Einsatzkräfte rund um Lützerath entstanden sind?
4. Wie hoch sind die Kosten, die das Land Nordrhein-Westfalen an RWE für die Nutzung von LKW zahlen muss, die für den Transport von festgesetzten Aktivist*innen genutzt wurden?
5. Inwiefern plant die Landesregierung, die Kosten für den Polizeieinsatz in Lützerath dem Konzern RWE in Rechnung zu stellen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Becker
Anfragenr: 269706
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Maximilian Becker
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