Polizeieinsatz rund um die Räumung von Lützerath

Gern bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen rund um den Polizeieinsatz in Lützerath in der Zeit vom 05. Januar 2023 - 22. Januar 2023:
1. Wie viele Polizist*innen waren nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen der Räumung des Weilers Lützerath in Lützerath sowie im gesamten Gebiet um Lützerath insgesamt im Einsatz?
2. Aus welchen Bundesländern waren nach Kenntnis der Landesregierung Einsatzkräfte im Einsatz (bitte auch die Anzahl der Einsatzkräfte pro Bundesland bzw. der Bundespolizei einzeln angeben)?
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten des Polizeieinsatzes, die im Rahmen der Räumung sowie sämtlicher Maßnahmen der Einsatzkräfte rund um Lützerath entstanden sind?
4. Wie hoch sind die Kosten, die das Land Nordrhein-Westfalen an RWE für die Nutzung von LKW zahlen muss, die für den Transport von festgesetzten Aktivist*innen genutzt wurden?
5. Inwiefern plant die Landesregierung, die Kosten für den Polizeieinsatz in Lützerath dem Konzern RWE in Rechnung zu stellen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2023
  • Frist
    10. März 2023
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Maximilian Becker
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ge…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Maximilian Becker
Betreff
Polizeieinsatz rund um die Räumung von Lützerath [#269706]
Datum
8. Februar 2023 07:22
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gern bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen rund um den Polizeieinsatz in Lützerath in der Zeit vom 05. Januar 2023 - 22. Januar 2023: 1. Wie viele Polizist*innen waren nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen der Räumung des Weilers Lützerath in Lützerath sowie im gesamten Gebiet um Lützerath insgesamt im Einsatz? 2. Aus welchen Bundesländern waren nach Kenntnis der Landesregierung Einsatzkräfte im Einsatz (bitte auch die Anzahl der Einsatzkräfte pro Bundesland bzw. der Bundespolizei einzeln angeben)? 3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten des Polizeieinsatzes, die im Rahmen der Räumung sowie sämtlicher Maßnahmen der Einsatzkräfte rund um Lützerath entstanden sind? 4. Wie hoch sind die Kosten, die das Land Nordrhein-Westfalen an RWE für die Nutzung von LKW zahlen muss, die für den Transport von festgesetzten Aktivist*innen genutzt wurden? 5. Inwiefern plant die Landesregierung, die Kosten für den Polizeieinsatz in Lützerath dem Konzern RWE in Rechnung zu stellen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Becker Anfragenr: 269706 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269706/ Postanschrift Maximilian Becker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Becker
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Becker, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08.02.2023. …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG - Antrag Becker, Maximilian - Polizeieinsatz rund um die Räumung von Lützerath [#269706]
Datum
7. März 2023 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Becker, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 08.02.2023. Leider dauert die Bearbeitung noch an. Ich werde Ihnen nach Bearbeitung unaufgefordert eine Antwort auf Ihren Antrag zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Becker, Sie haben am 08.02.2023 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NR…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag Becker, Maximilian - Polizeieinsatz rund um die Räumung von Lützerath [#269706]
Datum
17. März 2023 09:00
Status
image001.png
9,7 KB


Sehr geehrter Herr Becker, Sie haben am 08.02.2023 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) gestellt. Vorausschickend darf ich anmerken, dass das IFG NRW auf in der angerufenen Behörde vorhandene Informationen abstellt - eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen. (§ 4 Absatz 1 IFG NRW). Zu Ihren Fragen: 1. Wie viele Polizist*innen waren nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen der Räumung des Weilers Lützerath in Lützerath sowie im gesamten Gebiet um Lützerath insgesamt im Einsatz? Die Antwort ergibt sich aus der Vorlage 18/738 des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen an den Innenausschuss, abrufbar unter https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche.html. In der Tagesschicht am 13.01.2023 waren bis zu 3.700 Kräfte eingesetzt. Hierbei wurde das Land Nordrhein-Westfalen aus fast allen Ländern und vom Bund unterstützt. 2. Aus welchen Bundesländern waren nach Kenntnis der Landesregierung Einsatzkräfte im Einsatz (bitte auch die Anzahl der Einsatzkräfte pro Bundesland bzw. der Bundespolizei einzeln angeben)? Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. 3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten des Polizeieinsatzes, die im Rahmen der Räumung sowie sämtlicher Maßnahmen der Einsatzkräfte rund um Lützerath entstanden sind? Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben. Insoweit liegen die Informationen im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein - Westfalen nicht vor. 4. Wie hoch sind die Kosten, die das Land Nordrhein-Westfalen an RWE für die Nutzung von LKW zahlen muss, die für den Transport von festgesetzten Aktivist*innen genutzt wurden? Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die beantragten Informationen nicht vor. 5. Inwiefern plant die Landesregierung, die Kosten für den Polizeieinsatz in Lützerath dem Konzern RWE in Rechnung zu stellen? Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die beantragten Informationen nicht vor. In der Hoffnung Ihnen mit der Beantwortung geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen