Polizeieinsatz Sonneberg 01.04.2017
Antrag nach dem ThürIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einsatzbericht(e) oder andere Formen der Einsatzdokumentation zum Polizeieinsatz vom 1. April 2017 in Sonneberg, bei der Gegendemonstration (Sitzblokade Coburger Allee) zur "Thügida"-Kundgebung.
Insbesondere bin ich interessiert an der Dokumentation zum dortigen Einsatz von Zwangsmitteln (u.a. Pfefferspray).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage abgelehnt
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Datum2. April 2017
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5. Mai 2017
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