Polizeieinsatz Sonneberg 01.04.2017

Anfrage an: Thüringer Polizei

Antrag nach dem ThürIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Einsatzbericht(e) oder andere Formen der Einsatzdokumentation zum Polizeieinsatz vom 1. April 2017 in Sonneberg, bei der Gegendemonstration (Sitzblokade Coburger Allee) zur "Thügida"-Kundgebung.

Insbesondere bin ich interessiert an der Dokumentation zum dortigen Einsatz von Zwangsmitteln (u.a. Pfefferspray).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2017
  • Frist
    5. Mai 2017
  • 2 Follower:innen
Michael Bimmler
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einsatzbericht(e) od…
An Thüringer Polizei Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
Polizeieinsatz Sonneberg 01.04.2017 [#20895]
Datum
2. April 2017 16:42
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einsatzbericht(e) oder andere Formen der Einsatzdokumentation zum Polizeieinsatz vom 1. April 2017 in Sonneberg, bei der Gegendemonstration (Sitzblokade Coburger Allee) zur "Thügida"-Kundgebung. Insbesondere bin ich interessiert an der Dokumentation zum dortigen Einsatz von Zwangsmitteln (u.a. Pfefferspray). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Michael Bimmler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Polizei
Sehr geehrter Herr Bimmler, anbei wird Ihnen das Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme und weiteren Verwendung…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Polizeieinsatz Sonneberg 01.04.2017 [#20895]
Datum
3. Mai 2017 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bimmler, anbei wird Ihnen das Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme und weiteren Verwendung übersandt. Im Auftrag Claudia Fricke Bürosachbearbeiterin –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––– Landespolizeidirektion Abteilung 1 Andreasstraße 38 I 99084 Erfurt Tel: +49 (0) 361 662-3102 I Fax: +49 (0) 361 662-3109 www.polizei.thueringen.de <<E-Mail-Adresse>>
Michael Bimmler
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem ThürIFG - Polizeieinsatz Sonneberg am 31. März 2017 hier: Gegenvorstell…
An Thüringer Polizei Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
AW: AW: Polizeieinsatz Sonneberg 01.04.2017 [#20895]
Datum
10. Mai 2017 17:53
An
Thüringer Polizei
Status
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem ThürIFG - Polizeieinsatz Sonneberg am 31. März 2017 hier: Gegenvorstellung Bezug: - Meine Anfrage vom 02. April 2017 - Ihr Schreiben vom 03. Mai 2017 Ihr Zeichen: Gz. 32.22-0406-V11126/2017 VIS: 41625/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bescheid vom 03. Mai 2017 haben Sie meinen Antrag nach ThürIFG sinngemäss abgelehnt und das ThürIFG für nicht anwendbar erklärt. Ihre Darstellung der Rechtslage ist jedoch falsch. Ich ersuche Sie deshalb, die Bearbeitung des Antrags im Sinne der Erwägungen in dieser Gegenvorstellung wieder aufzunehmen und allfällige materielle Versagungsgründe zu prüfen. 1. Der von Ihnen zitierte §2 Abs.7 ThürIFG bezieht sich im Wortlaut auf Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Thüringer Landespolizeidirektion ist weder ein Gericht noch eine Staatsanwaltschaft. Die Rechtsnorm ist mithin nicht einschlägig. 2. Der von Ihnen ebenfalls zitierte §147 StPO als spezialgesetzliche Norm bezieht sich auf Einsichtsgesuche zu Akten der Staatsanwaltschaft in laufenden Ermittlungsverfahren und ist hier ebenfalls nicht einschlägig. Die hier angefragte Dokumentation wurde von der Landespolizeidirektion bzw. anderen Komponenten der Thüringer Polizei erstellt und ist dieser zuzurechnen. Als Urheber der Information ist die Thüringer Polizei somit verfügungsberechtigt, auch in Bezug auf die Veröffentlichung unter ThürIFG. Ich verweise hier in Analogie auf den BVwerG-Entscheid 7 C 4/11 vom 3. November 2011, insbesondere Rz. 27 und 28 sowie die dortigen Erläuterungen und Hinweise. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihren weiteren Bescheid und gegegebenfalls um eine Rechtsmittelbelehrung. Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 20895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Polizei
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem ThürIFG Sehr geehrter Herr Bimmler, anbei wird Ihnen das Schreiben mit…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem ThürIFG
Datum
16. Juni 2017 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bimmler, anbei wird Ihnen das Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme und zur weitere Veranlassung übersandt. Mit freundlichen Grüßen