Polizeieinsatz SRP Adenauer Bus
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Guten Abend,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ihnen vorliegenden Dokumente (insb. Tätigkeitsberichte, "Formelle Nachricht", etc.) zu dem im Betreff stehenden Sachverhalt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Zudem teilen Sie mir bitte mit Nach welchem Verfahren die Lärmmessung stattgefunden hat und warum nicht nach TA Lärm 1,5m vor dem Fenster der betroffenen Wohnungen gemessen wurde.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Da das Geschehen noch sehr aktuell sind und der Informationsfluss noch kein Ende nimmt, werde ich diese Anfrage sehr wahrscheinlich noch erweitern.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum23. Februar 2025
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26. März 2025
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