Polizeigewalt in Köln

Ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen und um Übersendung der entsprechenden Zahlen:

1) Wie viele Strafanzeigen sind 2018 und 2019 wegen Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte in Köln gestellt worden?

2) In wie vielen Fällen gab es personelle Konsequenzen für Polizeibeamte wegen begangener Körperverletzungen?

3) Welche Maßnahmen trifft die Polizei Köln derzeit, um von Grenzüberschreitungen (insbesondere Körperverletzungsdelikte) durch Polizeibeamte zu erfahren und diese effektiv zu verfolgen?

4) Gibt es eine Statistik darüber, wie häufig die Aufnahme einer Anzeige gegen Polizeibeamten durch die Polizei Köln verweigert wurde? Falls ja, bitte ich um Übersendung der aktuellsten Zahlen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Dezember 2019
  • Frist
    29. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeigewalt in Köln [#172677]
Datum
24. Dezember 2019 02:38
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Beantwortung nachfolgender Fragen und um Übersendung der entsprechenden Zahlen: 1) Wie viele Strafanzeigen sind 2018 und 2019 wegen Körperverletzungsdelikte gegen Polizeibeamte in Köln gestellt worden? 2) In wie vielen Fällen gab es personelle Konsequenzen für Polizeibeamte wegen begangener Körperverletzungen? 3) Welche Maßnahmen trifft die Polizei Köln derzeit, um von Grenzüberschreitungen (insbesondere Körperverletzungsdelikte) durch Polizeibeamte zu erfahren und diese effektiv zu verfolgen? 4) Gibt es eine Statistik darüber, wie häufig die Aufnahme einer Anzeige gegen Polizeibeamten durch die Polizei Köln verweigert wurde? Falls ja, bitte ich um Übersendung der aktuellsten Zahlen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172677 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
25. Dezember 2019 12:14
Status
Warte auf Antwort
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6,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 28.01.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
28. Januar 2020 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 28.01.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 3008/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 24.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zu Informationen zum Thema Polizeigewalt in Köln. Zur Frage 3 kann grundsätzlich mitgeteilt werden, dass das Legalitätsprinzip Polizeibeamtinnen und -beamte dazu verpflichtet, Straftaten bei Erkennen zu verfolgen. Dies gilt auch für Straftaten, die durch Polizeibeamtinnen und -beamte begangen werden. Im Übrigen liegen bei der Polizei Köln zu Ihren Fragen keine Auswertungen / statistischen Erhebungen vor. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich bis zum 15.02.2020 um entsprechende Mitteilung. Ich weise darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen anzurufen, sofern Sie die gegebene auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen