Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat

Sehr geehrte Frau Lambrecht,
ist es geplant,
- einen Fond für Opfer von Terror und Gewalt zu gründen, wie Frankreich ihn schon lange hat
- einen Fond für Opfer von Ärztefehlern, wie Frankreich ihn schon lange hat
- eine Ombudsstelle für Opfer von Polizeigewalt, wie England ihn schon lange hat
- eine von Gerichten unabhängige Stelle, die gegen Rechtsbeugung von Richtern vorgeht
- eine Art Innenrevision in allen Ministerien, die gegen Fehlverhalten von Mitarbeitern vorgeht
zu gründen? Und für wann ist was geplant?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Horst Murken
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026]
Datum
26. August 2019 19:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> ist es geplant, - einen Fond für Opfer von Terror und Gewalt zu gründen, wie Frankreich ihn schon lange hat - einen Fond für Opfer von Ärztefehlern, wie Frankreich ihn schon lange hat - eine Ombudsstelle für Opfer von Polizeigewalt, wie England ihn schon lange hat - eine von Gerichten unabhängige Stelle, die gegen Rechtsbeugung von Richtern vorgeht - eine Art Innenrevision in allen Ministerien, die gegen Fehlverhalten von Mitarbeitern vorgeht zu gründen? Und für wann ist was geplant? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Horst Murken <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. August 2019. Wir haben Ihre Anfrage mit der Bi…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Zwischennachricht: WG: Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026] - BMJV-ID: [21903012]
Datum
30. August 2019 14:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. August 2019. Wir haben Ihre Anfrage mit der Bitte um einen Antwortbeitrag an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dadurch verzögert sich die Beantwortung noch ein wenig. Wir bitten daher noch um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. August 2019 an Frau Ministerin der Justiz und f…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026] - BMJV-ID: [13645002]
Datum
18. September 2019 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 26. August 2019 an Frau Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. Ihr gehen Bürgeranliegen in sehr großer Anzahl zu. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Ministerin nicht selbst die Beantwortung übernehmen kann, sondern mir diese Aufgabe übertragen wurde. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Auf Ihre Frage nach der Einrichtung eines Fonds für Opfer terroristischer Taten möchte ich Ihnen mitteilen, dass es in Deutschland bereits einen solchen Fonds gibt: Um Opfern von terroristischen Taten finanziell rasch helfen zu können, stellt der Staat hier finanzielle Mittel zur Verfügung, die sog. Härteleistungen. Härteleistungen werden als freiwillige, besondere Solidaritätsleistung des Staates für Opfer terroristischer Gewalt erbracht. Dafür werden jährlich im Haushaltsgesetz durch den Deutschen Bundestag zweckgebunden Mittel für Opfer solcher Taten bereitgestellt. Das Bundesamt für Justiz ist für die Bewilligung der Härteleistungen nach der „Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten“ zuständig. So erhalten z. B. nahe Angehörige wie Eltern, Kinder oder Ehegatten im Todesfall eine Pauschale in Höhe von 30.000 €. Aber auch verletzte Opfer von Terroranschlägen erhalten Härteleistungen. Die Höhe der Zahlung richtet sich hier nach den konkreten Verletzungen. Der Grund für die Einrichtung eines solchen Sonderfonds ist, dass terroristischer Anschläge sich gegen unsere freiheitliche, weltoffene und liberale Gesellschaft richten. Menschen, die Opfer eines solchen Anschlags geworden sind, werden damit stellvertretend für den Staat getroffen. Deshalb hat der Staat hier auch eine besondere Verantwortung. Sofern es sich um vorsätzliche Gewalttaten handelt, haben Opfer die Möglichkeit, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu erhalten. Danach können Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, Heilbehandlungs-, Renten- und Fürsorgeleistungen erhalten. Zur Frage nach einer unabhängigen Stelle, die gegen Rechtsbeugung von Richtern vorgeht, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Unser Rechtssystem sieht für den Schutz der Bürger vor Willkür und voreiligen Entscheidungen durch Richter bereits weitreichende Schutzmöglichkeiten vor. Als Anspruchsgrundlage für eine Amtshaftung von Richtern kommt § 839 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht. Danach haftet ein Beamter, der vorsätzlich oder fahrlässig eine ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt, für den daraus entstehenden Schaden. Beamter im Sinne dieser Vorschrift ist auch ein Richter. Die aus § 839 Abs. 1 BGB resultierende persönliche Haftung wird allerdings durch Art. 34 Satz 1 Grundgesetz auf den Staat übergeleitet, also auf das Land, dessen Justiz der Richter angehört, bzw. auf den Bund im Falle von Bundesrichtern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nicht auch ein Richter persönlich haften kann. In Fällen der Amtshaftung wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer Dienstpflicht des Richters hat der Staat einen Regressanspruch gegen den Richter. § 75 des Bundesbeamtengesetzes und § 48 des Beamtenstatusgesetzes, die nach §§ 46, 71 des Deutschen Richtergesetzes und den entsprechenden Vorschriften der Richtergesetze der Länder für Richter entsprechend gelten, sehen die vermögensrechtliche Haftung der Beamten gegenüber dem Dienstherrn im Innenverhältnis vor. Erfolgt die Amtspflichtverletzung eines Richters „bei dem Urteil in einer Rechtssache“, so tritt die Haftung nach § 839 Abs. 2 Satz 1 BGB nur ein, wenn die Pflichtverletzung „in einer Straftat besteht“. In Betracht kommt insoweit der Straftatbestand der Rechtsbeugung gemäß § 339 des Strafgesetzbuches. Ein „Beugen des Rechts“ ist allerdings erst dann anzunehmen, wenn sich der Täter bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat. Es gelten demnach besonders strenge Anforderungen an das erforderliche Maß der Pflichtwidrigkeit. Dieses sog. Spruchrichterprivileg wird den Richtern allerdings nicht um ihrer selbst willen persönlich gewährt, um sie vor einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz zu bewahren oder sie zu privilegieren. Es dient vor allem dem Schutz der Rechtskraft und damit der Rechtssicherheit und der Erhaltung des durch das Urteil geschaffenen Rechtsfriedens. Das Spruchrichterprivileg soll verhindern, dass ein rechtskräftig und damit abschließend entschiedener Verfahrensgegenstand erneut der richterlichen Prüfung zugänglich gemacht werden kann mit der Begründung, der erkennende Richter habe rechtswidrig und daher amtspflichtwidrig gehandelt. Ergänzend dient das Spruchrichterprivileg dem Schutz der richterlichen Unabhängigkeit. Diese sachliche und persönliche Unabhängigkeit der Richter soll die ausschließliche Bindung des Richters an Gesetz und Recht absichern und eine unparteiliche Rechtsprechung ermöglichen. Sie soll die Richter vor einer sachfremden Einflussnahme bei der Rechtsfindung und Nachteilen nach der Rechtsfindung schützen und dem Bürger einen wirksamen und effektiven Rechtschutz garantieren. Die richterliche Unabhängigkeit wäre bedroht, wenn der Richter bei seiner Urteilsfindung – sei es nur aufgrund des drohenden Regresses seines Dienstherrn – eine Haftung fürchten müsste. Etwaige Beeinträchtigungen für den Einzelnen durch möglicherweise unzutreffende Entscheidungen eines Richters sind im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens hinzunehmen. Der Gesetzgeber hat allerdings auf anderem Weg, nämlich über Rechtsmittel wie etwa Beschwerde, Berufung und Revision, dafür Sorge getragen, dass falsche Entscheidungen korrigiert werden können. Ihre weitergehenden Fragen fallen nicht in die Zuständigkeit des BMJV, eine Antwort istvon hier daher nicht möglich. Die Zuständigkeit liegt bei dem Bundesministerium für Gesundheit und bei dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, liegt. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat 11014 Berlin Telefon: 030 18 681-0 Telefax: 030 18 681-2926E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet:www.bmi.bund.de Bundesministerium für Gesundheit 11055 BerlinTelefon: 03018 441-0 Telefax: 03018 441-1921 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmg.de Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Nebelkerze von soeben. Natürlich ist sie nicht mit Namen …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: Re: Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026] - BMJV-ID: [13645002] [#165026]
Datum
18. September 2019 13:45
An
Bundesministerium der Justiz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Nebelkerze von soeben. Natürlich ist sie nicht mit Namen unterschrieben, damit keiner haftbar gemacht werden kann. Auch rege ich an, eine Druckerfunktion einzurichten, damit man sich die Antwort vernünftig ausdrucken kann. In der Sache geht die Antwort an der Realität vorbei, siehe z. B. BZ vom 28. 4. 2019 und diesen Link: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093?recruiter=952523983&utm_source=share_update&utm_medium=twitter&utm_campaign=share_twitter_responsive&recruited_by_id=f36a3970-6061-11e9-8067-0fce614522bf Bitte bestätigen Sie, daß den Opfern vom Breitscheidtplatz in Berlin unverzüglich geholfen wurde. In der Presse war anderes zu lesen. Auch mir und meiner Familie wird seit weit über elf Jahren jede einfache Hilfe verweigert. Wie verträgt sich dies mit dem, was Sie mir schreiben? Leben Sie in einer anderen Welt, als meine Familie? Der Frage nach einer Ombudsstelle bei Polizeiübergriffen und Rechtsbeugung durch Richtern weichen Sie aus. Faktisch gibt es da keine Hilfe, das Rechtssystem läßt uns Bürger im Stich. Auf die Frage der Innenrevision in den Ministerien gehen Sie ebenfalls nicht ein. Meine Anfrage ist übrigens vom 2.8.2019, 15:56 per Mail und am 17.8. habe ich es Frau Lambrecht an ihrem tdot persönlich übergeben. Es besteht also weiterhin enormer Aufklärungsbedarf, da an den realten Problemen vorbei argumentiert wurde. Viele Grüße Horst Murken ... Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Horst Murken
Sehr geehrte<< Anrede >> die erhaltene Antwort geht an der Realität in diesem Lande vorbei. Es wird au…
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Horst Murken
Betreff
AW: Re: Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026] - BMJV-ID: [13645002] [#165026]
Datum
28. September 2019 11:46
An
Bundesministerium der Justiz
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Sehr geehrte<< Anrede >> die erhaltene Antwort geht an der Realität in diesem Lande vorbei. Es wird auf Einrichtungen verwiesen, die die uns betroffenen Bürgern zustehde Leistungen nicht leisten, sondern die Verfahren vorsätzlich nicht betreiben. Bitte nehmen Sie hierzu Stellung: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/ https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093 https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/ https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/ Auf die Studie der Uni Bochum zur Polizeigewalt verweise ich. Viele Grüße Horst Murken Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat“ vom 26.08.2019 (#165026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Az: GI5-12017/1#1 - Murken, Horst Sehr geehrter Herr Murken,vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 28.09.2019, mit der…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
190930, Murken, Horst, Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat
Datum
9. Oktober 2019 13:45
Status
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Az: GI5-12017/1#1 - Murken, Horst Sehr geehrter Herr Murken,vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 28.09.2019, mit der Sie sich offensichtlich auf eine Antwort des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beziehen (s. Betreff: Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026] - BMJV-ID: [13645002] [#165026] ).Weder eine Anfrage Ihrerseits noch eine Antwort des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) konnte in unserem System gefunden werden. Ich gehe davon aus, dass Sie das BMJV anschreiben wollten. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen in Ihrer Angelegenheit nicht weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: 190930, Murken, Horst, Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026]
Datum
9. Oktober 2019 14:57
An
Bundesministerium der Justiz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat“ vom 26.08.2019 (#165026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Horst Murken
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom…
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Von
Horst Murken
Betreff
AW: 190930, Murken, Horst, Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026]
Datum
26. Februar 2020 02:59
An
Bundesministerium der Justiz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat“ vom 26.08.2019 (#165026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Sofern Sie behaupten, es gäbe eine Stelle, die Opfern von Terror und Gewalt hilft, gebe Sie diese nicht an. Ich kenne jedenfalls keine und in meinen Verfahren hat sich diese angeblich vorhandene Stelle nicht gemeldet. Und ich kenne einige, die ebenfalls Opfer von Gewalt und Terror sind, denen auch nicht geholfen wird/wurde. Wenn Sie behaupten, daß es solche Stellen gibt, geben Sie bitte gleich deren Anschrift mit an. Und bitte nennen Sie einen Namen der natürlichen Person, die mein Anliegen bearbeitet hat. Ansonsten ist klar, daß bei Ihnen niemand Verantwortung übernehmen möchte. Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165026 Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Horst Murken
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom…
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Horst Murken
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AW: 190930, Murken, Horst, Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026]
Datum
13. März 2020 14:35
An
Bundesministerium der Justiz
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat“ vom 26.08.2019 (#165026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 168 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken PS: Auch vom Bundespräsidialamt kam keine Antwort. Geht so Rechtsstaat? Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165026
Horst Murken
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom…
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Horst Murken
Betreff
AW: 190930, Murken, Horst, Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026]
Datum
18. März 2020 23:49
An
Bundesministerium der Justiz
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat“ vom 26.08.2019 (#165026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 174 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165026 Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Horst Murken
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Von
Horst Murken
Betreff
AW: 190930, Murken, Horst, Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026]
Datum
20. März 2020 17:44
An
Bundesministerium der Justiz
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat“ vom 26.08.2019 (#165026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 175 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auch im Präsidialamt schweigt man, da hat doch keiner mehr den Eindruck, wir wären ein Rechtsstaat und die Justiz funktioniere, wenn BGH und BVerfG alles ohne Begründung verweigern können. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165026 Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Horst Murken
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom…
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Horst Murken
Betreff
AW: 190930, Murken, Horst, Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026]
Datum
14. November 2020 09:15
An
Bundesministerium der Justiz
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat“ vom 26.08.2019 (#165026) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 414 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165026/ Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 14. und 16. November 2020 an Frau Ministerin der …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026] - BMJV-ID: [20039002]
Datum
19. November 2020 17:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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24,9 KB


Sehr geehrter Herr Murken, vielen Dank für Ihre Nachrichten vom 14. und 16. November 2020 an Frau Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht. Ihr gehen Bürgeranliegen in sehr großer Anzahl zu. Deshalb bitte ich um Ihr Verständnis, dass die Ministerin nicht selbst die Beantwortung übernehmen kann, sondern mir diese Aufgabe übertragen wurde. Unter Bezugnahme auf das von Ihnen im Betreff genannte Aktenzeichen des BMJV möchte ich darauf verweisen, dass unsere ausführliche Antwort vom 18. September 2019 Sie offenbar erreicht hat und eine darüber hinausgehende Antwort nicht möglich ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass es mir nicht möglich ist, Ihren umfangreichen allgemeinen Informationswünschen nachzukommen. Die vorhandenen personellen Mittel lassen einen solchen Service für die Bürgerinnen und Bürger ohne Vernachlässigung der Hauptaufgabe des Ministeriums nicht zu. Ich kann Ihnen daher in dieser Angelegenheit keine weitere Antwort in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Sehr geehrte<< Anrede >> was hier als Antwort ausgegeben wird, ist keine in einem Rechtsstaat gültige.…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: Re: Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026] - BMJV-ID: [20039002] [#165026]
Datum
19. November 2020 19:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> was hier als Antwort ausgegeben wird, ist keine in einem Rechtsstaat gültige. Es ist keine natürliche Person genannt, die es verantwortet und es ist überdies mit der Eselsunterschrift iA unterschrieben, was auch eine Verantwortung leugnet. Es geht um schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz und internationale Abkommen, die längst durch das BMJV hätten umgesetzt werden müssen: Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf? Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte, ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung. Es fällt auf, daß die Verantwortung immer SPDler haben: Maas, Barley, Lambrecht, Heil und Weil usw. Und immer kommen unbrauchbare Antworten, was System hat: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html Ich hatte Frau Lambrecht schon im August 2019 auf diese Mißstände hingewiesen. Auf meine Mails antwortet weder sie, noch ihre Mitarbeiter 01, 03 und 08. Mit allen habe ich schon gesprochen, und immer wurde mir eine Antwort zugesagt. Der Trick, den diese „Staatsdiener“ nutzen, ist leicht zu durchschauen. Sie geben eine Antwort völlig am Thema vorbei und berufen sich dann auf diese Antwort und versagen damit eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Begehr von und Bürgern. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165026/ Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Horst Murken
Sehr << Anrede >> die Antwort, die ich bekommen habe, habe ich gleich als Nebelkerze bezeichnet, weil …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Horst Murken
Betreff
AW: Re: Polizeigewalt und unterlassene Hilfe vom Staat [#165026] - BMJV-ID: [20039002] [#165026]
Datum
9. März 2021 14:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
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Sehr << Anrede >> die Antwort, die ich bekommen habe, habe ich gleich als Nebelkerze bezeichnet, weil sie an meinen Themen vorbei war. Trotzdem bezieht sich der Bearbeiter immer wieder auf die falsche Antwort. Dies ist weder bürgerfreundliche noch mit dem GG und den internationalen Gesetzen vereinbar: Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte, ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Mit freundlichen Grüßen Horst Murken Anfragenr: 165026 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/165026/ Postanschrift Horst Murken << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>