Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention

1.

Elektronische Kopien von Dokumenten, aus denen hervorgeht, an welchen Kriterien sich das Polizeipräsidium Düsseldorf in der Frage orientiert, welche Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität in der polizeilichen Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention gegenüber Bürgern und Unternehmen empfohlen werden müssen, sollen, dürfen und werden.

Insbesondere angefragt werden Dokumente, aus denen klare Anforderungen und oder Standards an Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität hervorgehen, nach denen sich bestimmt, dass sie in der polizeilichen Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention gegenüber Bürgern und Unternehmen empfohlen werden sollen und/oder dürfen und/oder müssen und/oder werden.

Beispiele für angefragte Dokumente sind

- Runderlasse, Dienstvorschriften, Dienstanweisungen und andere Erlasse, Vorschriften und Weisungen der eigenen Behörde oder übergeordneter Behörden,

- Empfehlungen etc. der eigenen Behörde oder übergeordneter Behörden,

- Empfehlungen etc. gemeinsamer Arbeitsgruppen mit anderen Behörden in NRW bzw. mit Behörden anderer Bundesländer sowie

- Gesprächsprotokolle, Niederschriften und Notizen von Sitzungen innerhalb des Polizeipräsidiums Düsseldorf oder behördenübergreifender Gremien, aus denen sich Weisungen, Vereinbarungen oder Empfehlungen für die kriminalpolizeiliche Beratungstätigkeit des Polizeipräsidiums Düsseldorf in der Frage der Empfehlung von Techniken, Produktgruppen, Produkten und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität ergeben.

- Gesprächsnotizen von Gesprächen innerhalb des Polizeipräsidiums Düsseldorf oder behördenübergreifender Gespräche, aus denen sich Weisungen, Vereinbarungen oder Empfehlungen für die kriminalpolizeiliche Beratungstätigkeit des Polizeipräsidiums Düsseldorf in der Frage der Empfehlung von Techniken, Produktgruppen, Produkten und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität ergeben.

- Aktennotizen und Vermerke.

2.

Elektronische Kopien von Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass es den in der polizeilichen Präventionsberatung des Polizeipräsidiums Düsseldorf tätigen Beamten und anderen Personen untersagt ist, Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zu empfehlen, die nicht den aus den Dokumenten zu meiner Fragestellung Punkt 1. hervorgehenden Anforderungen und/oder Standards entsprechen.

Auch hier verweise ich insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf denkbar vorhandene Dokumente wie unter Fragestellung Punkt 1. aufgeführt.

ANMERKUNG ZUM ANTRAG

Es handelt sich nach Auffassung des Antragstellers um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. 1.1 Gebührentarif zu § 1 VerwGebO IFG NRW nicht an. Sollte die Aktenauskunft nach Auffassung Ihrer Behörde gebührenpflichtig sein, bitte ich, zunächst von der Auskunftserteilung Abstand zu nehmen, die Höhe der Kosten anzugeben und anzufragen, ob die Anfrage aufrechterhalten wird. Eine Übernahme von Gebühren durch den Antragsteller ohne eine vorherige Nachfrage dieser Art wird hiermit abgelehnt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Mai 2017
  • Frist
    1. Juli 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention [#21663]
Datum
30. Mai 2017 17:59
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Elektronische Kopien von Dokumenten, aus denen hervorgeht, an welchen Kriterien sich das Polizeipräsidium Düsseldorf in der Frage orientiert, welche Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität in der polizeilichen Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention gegenüber Bürgern und Unternehmen empfohlen werden müssen, sollen, dürfen und werden. Insbesondere angefragt werden Dokumente, aus denen klare Anforderungen und oder Standards an Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität hervorgehen, nach denen sich bestimmt, dass sie in der polizeilichen Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention gegenüber Bürgern und Unternehmen empfohlen werden sollen und/oder dürfen und/oder müssen und/oder werden. Beispiele für angefragte Dokumente sind - Runderlasse, Dienstvorschriften, Dienstanweisungen und andere Erlasse, Vorschriften und Weisungen der eigenen Behörde oder übergeordneter Behörden, - Empfehlungen etc. der eigenen Behörde oder übergeordneter Behörden, - Empfehlungen etc. gemeinsamer Arbeitsgruppen mit anderen Behörden in NRW bzw. mit Behörden anderer Bundesländer sowie - Gesprächsprotokolle, Niederschriften und Notizen von Sitzungen innerhalb des Polizeipräsidiums Düsseldorf oder behördenübergreifender Gremien, aus denen sich Weisungen, Vereinbarungen oder Empfehlungen für die kriminalpolizeiliche Beratungstätigkeit des Polizeipräsidiums Düsseldorf in der Frage der Empfehlung von Techniken, Produktgruppen, Produkten und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität ergeben. - Gesprächsnotizen von Gesprächen innerhalb des Polizeipräsidiums Düsseldorf oder behördenübergreifender Gespräche, aus denen sich Weisungen, Vereinbarungen oder Empfehlungen für die kriminalpolizeiliche Beratungstätigkeit des Polizeipräsidiums Düsseldorf in der Frage der Empfehlung von Techniken, Produktgruppen, Produkten und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität ergeben. - Aktennotizen und Vermerke. 2. Elektronische Kopien von Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass es den in der polizeilichen Präventionsberatung des Polizeipräsidiums Düsseldorf tätigen Beamten und anderen Personen untersagt ist, Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zu empfehlen, die nicht den aus den Dokumenten zu meiner Fragestellung Punkt 1. hervorgehenden Anforderungen und/oder Standards entsprechen. Auch hier verweise ich insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf denkbar vorhandene Dokumente wie unter Fragestellung Punkt 1. aufgeführt. ANMERKUNG ZUM ANTRAG Es handelt sich nach Auffassung des Antragstellers um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. 1.1 Gebührentarif zu § 1 VerwGebO IFG NRW nicht an. Sollte die Aktenauskunft nach Auffassung Ihrer Behörde gebührenpflichtig sein, bitte ich, zunächst von der Auskunftserteilung Abstand zu nehmen, die Höhe der Kosten anzugeben und anzufragen, ob die Anfrage aufrechterhalten wird. Eine Übernahme von Gebühren durch den Antragsteller ohne eine vorherige Nachfrage dieser Art wird hiermit abgelehnt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Wuppertal
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre Nachricht ist beim Polizeipräsidium Wuppertal eingegangen und wird umg…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Automatische Antwort: Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention [#21663]
Datum
30. Mai 2017 17:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Ihre Nachricht ist beim Polizeipräsidium Wuppertal eingegangen und wird umgehend an die sachbearbeitende Dienststelle weitergeleitet. Von dort erhalten Sie (nach Bearbeitung Ihres Anliegens) weiteren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalit…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention [#21663]
Datum
2. Juli 2017 15:40
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention“ vom 30.05.2017 (#21663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalit…
An Polizeipräsidium Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Automatische Antwort: Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention [#21663]
Datum
24. Juli 2017 10:08
An
Polizeipräsidium Wuppertal
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention“ vom 30.05.2017 (#21663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist trotz meiner Erinnerung vom 02.07.2017 mittlerweile um 24 Tage überschritten. Ich gehe davon aus, dass an Ihrem Willen zur pflichtgemäßen Bearbeitung meines Antrages kein Zweifel bestehen muss. Insofern verlange ich weiterhin nach unverzüglich vollinhaltlicher Entsprechung meines Antrags oder die Erledigung per Verwaltungsakt nach § 35 VwVFG, ersatzweise einen klagefähigen Bescheid. Bitte informieren Sie mich nun umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizeipräsidium Wuppertal
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 31.5.2017 wurde Ihre Anfrage bereits vom PP Düsseldorf beantwortet.…
Von
Polizeipräsidium Wuppertal
Betreff
Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention [#21663]
Datum
24. Juli 2017 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 31.5.2017 wurde Ihre Anfrage bereits vom PP Düsseldorf beantwortet. Daher erfolgt seitens des PP Wuppertal keine weitere Beantwortung mehr. Mit freundlichen Grüßen