Polizeiliche Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention
1.
Elektronische Kopien von Dokumenten, aus denen hervorgeht, an welchen Kriterien sich das Polizeipräsidium Düsseldorf in der Frage orientiert, welche Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität in der polizeilichen Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention gegenüber Bürgern und Unternehmen empfohlen werden müssen, sollen, dürfen und werden.
Insbesondere angefragt werden Dokumente, aus denen klare Anforderungen und oder Standards an Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität hervorgehen, nach denen sich bestimmt, dass sie in der polizeilichen Beratungstätigkeit zur Kriminalitätsprävention gegenüber Bürgern und Unternehmen empfohlen werden sollen und/oder dürfen und/oder müssen und/oder werden.
Beispiele für angefragte Dokumente sind
- Runderlasse, Dienstvorschriften, Dienstanweisungen und andere Erlasse, Vorschriften und Weisungen der eigenen Behörde oder übergeordneter Behörden,
- Empfehlungen etc. der eigenen Behörde oder übergeordneter Behörden,
- Empfehlungen etc. gemeinsamer Arbeitsgruppen mit anderen Behörden in NRW bzw. mit Behörden anderer Bundesländer sowie
- Gesprächsprotokolle, Niederschriften und Notizen von Sitzungen innerhalb des Polizeipräsidiums Düsseldorf oder behördenübergreifender Gremien, aus denen sich Weisungen, Vereinbarungen oder Empfehlungen für die kriminalpolizeiliche Beratungstätigkeit des Polizeipräsidiums Düsseldorf in der Frage der Empfehlung von Techniken, Produktgruppen, Produkten und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität ergeben.
- Gesprächsnotizen von Gesprächen innerhalb des Polizeipräsidiums Düsseldorf oder behördenübergreifender Gespräche, aus denen sich Weisungen, Vereinbarungen oder Empfehlungen für die kriminalpolizeiliche Beratungstätigkeit des Polizeipräsidiums Düsseldorf in der Frage der Empfehlung von Techniken, Produktgruppen, Produkten und Dienstleistungen zur Prävention von Raub-, Einbruchs- und Eigentumskriminalität ergeben.
- Aktennotizen und Vermerke.
2.
Elektronische Kopien von Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass es den in der polizeilichen Präventionsberatung des Polizeipräsidiums Düsseldorf tätigen Beamten und anderen Personen untersagt ist, Techniken, Produktgruppen, Produkte und Dienstleistungen zu empfehlen, die nicht den aus den Dokumenten zu meiner Fragestellung Punkt 1. hervorgehenden Anforderungen und/oder Standards entsprechen.
Auch hier verweise ich insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf denkbar vorhandene Dokumente wie unter Fragestellung Punkt 1. aufgeführt.
ANMERKUNG ZUM ANTRAG
Es handelt sich nach Auffassung des Antragstellers um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. 1.1 Gebührentarif zu § 1 VerwGebO IFG NRW nicht an. Sollte die Aktenauskunft nach Auffassung Ihrer Behörde gebührenpflichtig sein, bitte ich, zunächst von der Auskunftserteilung Abstand zu nehmen, die Höhe der Kosten anzugeben und anzufragen, ob die Anfrage aufrechterhalten wird. Eine Übernahme von Gebühren durch den Antragsteller ohne eine vorherige Nachfrage dieser Art wird hiermit abgelehnt.
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Mai 2017
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1. Juli 2017
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