Polizeiliche Fortbewegungsmittel zu Land nach Modell und Kategorie

Ich möchte gerne von Ihnen eine Zusammenstellung der Polizeifortbewegungsmittel zu Land, die von außen auch als der Polizei zugehörig erkenntlich sind, d.h. Informationen über Zivilfahrzeuge sind von dieser Anfrage ausgeschlossen. Ein Fortbewegungsmittel der Polizei ist als solches erkenntlich, wenn z.B. "Polizei" aufgedruckt ist, dies können auch Fahrräder, Segways oder sonstiges sein. In dieser Zusammenstellung möchte ich das jeweilige Modell (z.B. bei Autos) aufgeführt haben, sowie zu welcher Kategorie es intern zugeordnet ist (z.B. Streifenwagen), mehrfach Zuordnungen sind selbstverständlich möglich. Diese Anfrage ist auf die aktiven (30.05.2020) Fortbewegungsmittel der Polizei NRW beschränkt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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Thorsten Jakoby
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
Polizeiliche Fortbewegungsmittel zu Land nach Modell und Kategorie [#187647]
Datum
30. Mai 2020 22:00
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne von Ihnen eine Zusammenstellung der Polizeifortbewegungsmittel zu Land, die von außen auch als der Polizei zugehörig erkenntlich sind, d.h. Informationen über Zivilfahrzeuge sind von dieser Anfrage ausgeschlossen. Ein Fortbewegungsmittel der Polizei ist als solches erkenntlich, wenn z.B. "Polizei" aufgedruckt ist, dies können auch Fahrräder, Segways oder sonstiges sein. In dieser Zusammenstellung möchte ich das jeweilige Modell (z.B. bei Autos) aufgeführt haben, sowie zu welcher Kategorie es intern zugeordnet ist (z.B. Streifenwagen), mehrfach Zuordnungen sind selbstverständlich möglich. Diese Anfrage ist auf die aktiven (30.05.2020) Fortbewegungsmittel der Polizei NRW beschränkt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 187647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187647 Postanschrift Thorsten Jakoby << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby Sehr geehrter Herr Jak…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby
Datum
19. Juni 2020 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,1 KB


Sehr geehrter Herr Jakoby, ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Dieser wird unter dem Aktenzeichen 432-30.01 Jakoby geführt. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen erfragten Informationen über die Modelle der Fortbildungsmittel der Polizei NRW zu Land nicht vor. Die hier vorliegenden Informationen über die Kategorien der Fortbewegungsmittel der Polizei NRW zu Land könnten allerdings mit Stand vom 01.01.2020 zusammengestellt werden; vorbehaltlich der Prüfung, inwieweit Ablehnungsgründe nach den §§ 6 bis 9 IFG NRW einem Informationszugang entgegenstehen. Für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen wären Gebühren in voraussichtlicher Höhe von 50,00 - 100,00 Euro entsprechend der Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben. Die endgültige Höhe der Gebühren steht erst nach Abschluss der Zusammenstellung und der Aufbereitungsarbeiten fest. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten und ob der Gebührenbescheid an die von Ihnen angegebene Adresse übersendet werden kann. Freundliche Grüße
Thorsten Jakoby
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647] Sehr gee…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647]
Datum
25. Juni 2020 18:14
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir bitte mitteilen bei welcher Behörde ich Informationen über die genutzten Modelle erhalten kann? Ich freue mich sehr, dass Sie die Informationen über die Kategorien der polizeilichen Fortbewegungsmittel zu Land besitzen, finde jedoch die Gebühr 50,00 - 100,00 Euro für eine inventurartige Zusammenstellung sehr hoch. Können Sie mir bitte genauer erklären wie sich die Gebühren zusammensetzen. Gerne nehme ich auch die Rohdaten, damit Sie die Liste (sofern nicht vorhanden) nicht extra erstellen müssen. Mit freundlichen Grüßen, Thorsten Jakoby Anfragenr: 187647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187647/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647] Sehr gee…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647]
Datum
30. Juni 2020 13:28
Status
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Sehr geehrter Herr Jakoby, die von Ihnen beantragten Informationen, auch über die Modelle der Fortbildungsmittel der Polizei NRW zu Land, könnten grundsätzlich dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) in Duisburg vorliegen. Nach den Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ist die zu erhebende Gebühr eine Rahmengebühr. Der für die Bearbeitung Ihres Antrages entstandene Verwaltungsaufwand ist Maßstab für die Gebührenfestsetzung. Üblicherweise entsteht Verwaltungsaufwand durch die Recherche der angefragten Informationen in den beteiligten Organisationseinheiten, die Zusammenstellung der Informationen, die Prüfung, inwieweit Ablehnungsgründe nach den §§ 6 bis 9 IFG NRW einem Informationszugang entgegenstehen etc.. Nach derzeitiger Abschätzung würden daher für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen Gebühren in voraussichtlicher Höhe von 50,00 - 100,00 Euro zu erheben sein. Die endgültige Höhe der Gebühren steht erst nach Abschluss dieser Amtshandlungen fest. Daher bitte ich um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten und ob der Gebührenbescheid an die von Ihnen angegebene Adresse übersendet werden kann. Freundliche Grüße
Thorsten Jakoby
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647] Sehr gee…
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Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647]
Datum
9. Juli 2020 20:53
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte meinen IFG Antrag aufrecherhalten. Bitte senden sie mir die Informationen und die Rechnung zu. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 187647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187647/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby Sehr geehrter Herr Jak…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby
Datum
21. Juli 2020 13:04
Status
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Sehr geehrter Herr Jakoby, im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages nach dem IFG NRW vom 30. Mai 2020 wurde festgestellt, dass die hier vorliegenden Informationen über die Kategorien der Fortbewegungsmittel der Polizei NRW zu Land mittels einfacher Suche im Internet zu recherchieren und somit öffentlich zugänglich sind (vgl. § 5 Absatz 4 IFG NRW). Dort finden Sie auch Informationen über die Modelle der Fortbewegungsmittel. Die Fundstelle führe ich zu Ihrer Arbeitserleichterung nachfolgend auf: http://polizeiautos.de/index_db.php?bereich=nrw Weitergehende Informationen zu Ihrem Antrag liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vor. Eine gebührenpflichte Zusammenstellung der hier vorliegenden, aber auch öffentlich zugänglichen Informationen wird insofern nicht erfolgen. Freundliche Grüße
Thorsten Jakoby
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647] Sehr gee…
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Von
Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647]
Datum
29. Juli 2020 10:02
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe mir die angegebene Webseite angesehen und mich sehr über die reichhaltigen Informationen gefreut. Jene Seite lässt bei mir die Frage nach Vollständigkeit aufkommen, da es sich um keine offizielle Behördenseite handelt. Zitat - Impressum: „Polizeiautos.de ist keine offizielle Seite einer Behörde.“ (http://polizeiautos.de/index_requ.php?artikel=team, abgerufen am 29.07.2020). Ich habe weiterhin Schwierigkeiten die Kategorien klar zu erkennen, wie zum Beispiel beim „Hyster“ oder „Rheinmetall - MAN (RMMV) Survivor R 4x4“. Sind das Kategorien, die nur für ein Modell/Marke erstellt wurden? Können Sie mir bitte die Vollständigkeit der unten aufgeführten Liste bestätigen, bzw. eine vollständige Auflistung aller Kategorien zukommen lassen? 1. Befehlskraftwagen NRW 2. Beweissicherungskraftwagen NRW 3. Busse und Mannschaftskraftwagen NRW 4. Diensthundführerkraftwagen NRW 5. Fahrrad (Moutainbike) 6. Funkstreifenwagen NRW 7. Funkstreifenwagen/Pkw der BePo NRW 8. Gefangenentransportfahrzeuge NRW 9. Gruppenkraftwagen NRW 10. Hyster 11. Lautsprecherkraftwagen NRW 12. Logistik- und Transportfahrzeuge NRW 13. Pferdetransporter NRW 14. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit NRW 15. Rheinmetall - MAN (RMMV) Survivor R 4x4 16. Sanitätsfahrzeuge NRW 17. Sonderwagen und Wasserwerfer NRW 18. Verkehrsüberwachung NRW Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 187647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187647/
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647] Sehr gee…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647]
Datum
10. August 2020 15:00
Status
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Sehr geehrter Herr Jakoby, in der übersandten Liste fehlt noch die Kategorie der „FunkKräder“ (http://polizeiautos.de/index_db.php?bereich=KraederNRW). Ansonsten ist die Liste umfassend. Freundliche Grüße
Thorsten Jakoby
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647] Sehr gee…
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Thorsten Jakoby
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647]
Datum
12. August 2020 14:11
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und die Ergänzung meiner Liste um den Punkt „FunkKRäder“. Ich verstehe ihre Antwort derart, dass Sie meine oben aufgeführte Liste mit der Webseite (http://polizeiautos.de/index_db.php?bereich=KraederNRW) verglichen haben. Kann ich davon ausgehen, dass meine oben aufgeführte Liste (samt Ihrer Ergänzung) Deckungsgleich ist mit den Kategorien, welche dem Innenministerium bekannt sind? Sind also die Kategorien aus meiner aufgeführten Liste (samt Ergänzung) und der dem Innenministerium bekannten Kategorien identisch? Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 187647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187647/
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647] Sehr gee…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647]
Datum
20. August 2020 15:28
Status
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13,1 KB


Sehr geehrter Herr Jakoby, die von Ihnen erstellte Liste der Kategorien der entsprechenden polizeilichen Einsatzfahrzeuge umfasst alle hier bekannten in Rede stehenden Fahrzeuge. Freundliche Grüße

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Thorsten Jakoby
AW: WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647] Sehr…
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Thorsten Jakoby
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Jakoby [#187647]
Datum
20. August 2020 15:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich sehe damit die Anfrage als positiv beantwortet an. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Jakoby Anfragenr: 187647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187647/