Polizeilicher Schusswaffengebrauch durch Mitarbeitende des BKA

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Anzahl der Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch durch Mitarbeitende des Bundeskriminalamtes seit 2010, nach Jahr aufgeschlüsselt;
2. Präzisierung zu Frage 1 wie folgt: Grund für Schussabgabe; Funktion Mitarbeiter; Verwendeter Waffentyp (Langwaffe / Handfeuerwaffe / Faustfeuerwaffe / Andere); Daraus resultierende Folgen (Verletzung / Tod)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Sollten Sie nur Teil 2 meiner Anfrage ablehnen wollen, bitte ich um eine separate Prüfung aller Präzisierungskriterien.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl der Fäl…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeilicher Schusswaffengebrauch durch Mitarbeitende des BKA [#239453]
Datum
31. Januar 2022 23:15
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl der Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch durch Mitarbeitende des Bundeskriminalamtes seit 2010, nach Jahr aufgeschlüsselt; 2. Präzisierung zu Frage 1 wie folgt: Grund für Schussabgabe; Funktion Mitarbeiter; Verwendeter Waffentyp (Langwaffe / Handfeuerwaffe / Faustfeuerwaffe / Andere); Daraus resultierende Folgen (Verletzung / Tod) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Sollten Sie nur Teil 2 meiner Anfrage ablehnen wollen, bitte ich um eine separate Prüfung aller Präzisierungskriterien. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt] Anfragenr: 239453 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundeskriminalamt
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 31.01.2022 nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Bundeskriminalamt
Betreff
AW: Polizeilicher Schusswaffengebrauch durch Mitarbeitende des BKA [#239453]
Datum
1. Februar 2022 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages vom 31.01.2022 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Sie finden eine zustellfähige Postadresse …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Polizeilicher Schusswaffengebrauch durch Mitarbeitende des BKA [#239453]
Datum
1. Februar 2022 09:32
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Sie finden eine zustellfähige Postadresse am Ende dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239453 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239453/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskriminalamt
Jahre 2010 - 2013 können nicht mehr recherchiert werden. Mit Ausnahme von 2015 (1 Schusswaffeneinsatz) und 2019 (7…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Polizeilicher Schusswaffengebrauch durch Mitarbeitende des BKA
Datum
7. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Jahre 2010 - 2013 können nicht mehr recherchiert werden. Mit Ausnahme von 2015 (1 Schusswaffeneinsatz) und 2019 (7 Schusswaffeneinsätze) gab es keinen Schusswaffengebrauch innerhalb des BKA.