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Polizeimeldungen Archiv 2020

Anfrage an: Polizei Berlin

Sehr geehrte Frau Barbara Slowik - Polizeipräsidentin Berlin,
wie ich aus den Polizeimeldungen 2020 ersehen kann waren am 01.08.2020 KEINE Polizeimeldungen zu sehen.

https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/archiv/2020/

Der 01.08.2020 ist in der aufgeführten Liste der Polizei nicht vorhanden.
Ist das ZUFALL oder Absicht ?

Ich bitte um eine Stellungnahme

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Polizeimeldungen Archiv 2020 [#194273]
Datum
4. August 2020 12:00
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<Information-entfernt> wie ich aus den Polizeimeldungen 2020 ersehen kann waren am 01.08.2020 KEINE Polizeimeldungen zu sehen. https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/archiv/2020/ Der 01.08.2020 ist in der aufgeführten Liste der Polizei nicht vorhanden. Ist das ZUFALL oder Absicht ? Ich bitte um eine Stellungnahme Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194273/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Polizei Berlin
Guten Tag! Die Meldung zu dem Demonstrationsgeschehen am Samstag finden Sie im Internet unter folgendem link: htt…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Polizeimeldungen Archiv 2020 [#194273]
Datum
4. August 2020 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag! Die Meldung zu dem Demonstrationsgeschehen am Samstag finden Sie im Internet unter folgendem link: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.968142.php Es ist üblich, dass so umfangreiche Meldungen zu Polizeieinsätzen, die bis in die späten Abendstunden gegen, am darauffolgenden Tag geschrieben werden! Darüber hinaus war die Pressestelle aufgrund des Großeinsatzes den gesamten Tag im Einsatz. Meldungen zu herausragenden Vorkommnissen am Samstag den 01.08.2020 wurden am 02.08.2020 nachgemeldet und sind alle im Internet zu finden! Der Polizeipräsident in Berlin Polizeipressestelle Platz der Luftbrücke 6 12101 Berlin Telefon: +49 (0)30/4664-902090 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ------------------------------------------------------------------------------ Wenn Sie keine Mails mehr wünschen, senden sie uns bitte eine Nachricht mit "Keine Mail mehr" im Betreff an die Adresse "<<E-Mail-Adresse>>". Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<Information-entfernt> https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/archiv/2020/ Der 01.08.2020 ist in der aufgeführten Liste der Polizei nicht vorhanden. Ist das ZUFALL oder Absicht ? Ich bitte um eine Stellungnahme Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.