Polizeipräsidium Köln erhält angeblich ständig nicht fragdenstaat.de-E-Mails

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Polizeipräsidium Köln erhält laut eigene Äußerung regelmäßig nicht die E-Mails welche über die https://fragdenstaat.de Plattform verschickt werden. Wenn nach Ablauf der IFG-Frist nachgefragt wird warum nicht geantwortet wurde, wird dies regelmäßig behauptet.

Der Server empfängt jedoch problemlos die E-Mails. Beispiel:
relay=mail2.polizei.nrw.de[212.185.80.146]:25, delay=1.9, delays=0.08/0.01/0.73/1.1, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 35cmseugd6-1 Message accepted for delivery)

Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-antrag-organigramm-aktenplane-und-geschaftsverteilungsplane/#nachricht-558885

Ich beantrage mit der hiesigen IFG-Anfrage die Zusendung des Logs des E-Mail Servers mail2.polizei.nrw.de[212.185.80.146]:25 vom Zeitraum 17.12.2020 00:49Uhr bis zum 17.12.2020 00:50Uhr. Also den Log von einer Minute.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Polizeipräsidi…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Polizeipräsidium Köln erhält angeblich ständig nicht fragdenstaat.de-E-Mails [#219226]
Datum
25. April 2021 22:58
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, das Polizeipräsidium Köln erhält laut eigene Äußerung regelmäßig nicht die E-Mails welche über die https://fragdenstaat.de Plattform verschickt werden. Wenn nach Ablauf der IFG-Frist nachgefragt wird warum nicht geantwortet wurde, wird dies regelmäßig behauptet. Der Server empfängt jedoch problemlos die E-Mails. Beispiel: relay=mail2.polizei.nrw.de[212.185.80.146]:25, delay=1.9, delays=0.08/0.01/0.73/1.1, dsn=2.0.0, status=sent (250 2.0.0 35cmseugd6-1 Message accepted for delivery) Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-antrag-organigramm-aktenplane-und-geschaftsverteilungsplane/#nachricht-558885 Ich beantrage mit der hiesigen IFG-Anfrage die Zusendung des Logs des E-Mail Servers mail2.polizei.nrw.de[212.185.80.146]:25 vom Zeitraum 17.12.2020 00:49Uhr bis zum 17.12.2020 00:50Uhr. Also den Log von einer Minute. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Koch Anfragenr: 219226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219226/

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Koch, Sie beantragen die Zusendung von Logdaten des E-Mail Servers mail2.polizei.nrw.de zu ein…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Polizeipräsidium Köln erhält angeblich ständig nicht fragdenstaat.de-E-Mails [#219226]
Datum
3. Mai 2021 17:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, Sie beantragen die Zusendung von Logdaten des E-Mail Servers mail2.polizei.nrw.de zu einem bestimmten Zeitpunkt. Hierzu liegen mir keine Daten vor. Der Server wird nicht von IT.NRW betreut. Mit freundlichen Grüßen