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Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?

Anfrage an: Umweltbundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Publikation des Umweltbundesamtes "Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?" (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/polyzyklische_aromatische_kohlenwasserstoffe.pdf) wird darauf hingewiesen, dass ältere Parkettkleber hohe Mengen an krebserzeugendem Benzo[a]pyren enthalten können. Wörtlich heißt es hierzu:

„Dort, wo solche schadstoffbelasteten Parkettböden noch vorhanden sind, müssen die Gebäude auch heute noch saniert werden.“

Bitte teilen Sie mir mit, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Aussage stützt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Bezüglich der Altlastenproblematik hochgradig teerbelasteter Parkettklebstoffe wurde vom Umweltbundesamt mitgeteilt, dass bei einem hohen Gehalten an PAK (> 1000 mg/kg) und Benzo(a)pyren im Kleber (> 50-100 mg/kg) der Parkettfußboden inklusive Kleber in der Regel vollständig entfernt werden muss, wohingegen bei geringeren Gehalten an PAK (< 1000 mg/kg) und Benzo(a)pyren im Kleber (< 50-100 mg/kg) auch Abdichtungsmaßnahmen oberhalb des Teerklebers, z.B. mit speziellen Alufolien, ausreichen können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Publikation des Umweltbundesamtes "…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar? [#170778]
Datum
21. November 2019 14:47
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> in der Publikation des Umweltbundesamtes "Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?" (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/polyzyklische_aromatische_kohlenwasserstoffe.pdf) wird darauf hingewiesen, dass ältere Parkettkleber hohe Mengen an krebserzeugendem Benzo[a]pyren enthalten können. Wörtlich heißt es hierzu: „Dort, wo solche schadstoffbelasteten Parkettböden noch vorhanden sind, müssen die Gebäude auch heute noch saniert werden.“ Bitte teilen Sie mir mit, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Aussage stützt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 170778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170778 Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen, der uns über …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: AKTION: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar? [#170778]
Datum
22. November 2019 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen, der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Sie fragen, auf welcher rechtlichen Grundlage sich die Aussage „Dort, wo solche schadstoffbelasteten Parkettböden noch vorhanden sind, müssen die Gebäude auch heute noch saniert werden.“ in unserer Veröffentlichung "Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar?" stützt. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die ich Ihnen nach Rücksprache im Haus nachfolgend bea…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar? [#170778]
Datum
18. Dezember 2019 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Stein, wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die ich Ihnen nach Rücksprache im Haus nachfolgend beantworten kann. Die von Ihnen zitierte Aussage aus dem PAK-Hintergrundpapier https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/polyzyklische-aromatische-kohlenwasserstoffe ist im Kontext zu lesen: „Bis in die 1950er Jahre wurden außerdem Parkettbö­den mit Teerklebstoffen (mit bis zu 8000 mg Benzo[a] pyren pro Kilogramm) verklebt. Dies hatte erhöhte Innenraumbelastungen zur Folge. Dort, wo solche schadstoffbelasteten Parkettböden noch vorhanden sind, müssen die Gebäude auch heute noch saniert werden.“ Die Sanierungsanforderungen können sehr unterschiedlich sein. Bei den o.a. Gehalten muss in der Regel der Parkettfußboden inklusive Kleber vollständig entfernt werden. Bei deutlich geringeren Gehalten an PAK (< 1000 mg/kg) und Benzo(a)pyren im Kleber (<50-100 mg/kg) ist der zu erwartende Eintrag von PAK in den Hausstaub und die Raumluft vergleichsweise gering. In solchen Fällen können auch Abdichtungsmaßnahmen oberhalb des Klebers, z.B. mit speziellen Alufolien, ausreichen. Mehrere Studien belegen die positiven Ergebnisse. Wichtig ist die sorgfältige Abdichtung des Fußbodenrandbereiches. Danach sollten Freimessungen des Haustaubes und der Innenraumluft erfolgen, um den Erfolg der Sanierung zu überprüfen. Die Freimessungen sind auch bei der kompletten Entfernung zu empfehlen. Eine rechtliche Grundlage liefert das Baurecht, das aber nur, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, was bei geringen Gehalten im Kleber nicht generell der Fall ist . Hier bleibt es eine Einzelfallentcheidung der Sachverständigen vor Ort. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat in seinen PAK-Hinweisen von 2000 weitere Hinweise zum Vorgehen gegeben. DIBt: Hinweise für die Bewertung und Maßnahmen zur Verminderung der PAK-Belastung durch Parkettböden mit Teerklebstoffen in Gebäuden („PAK-Hinweise“). DIBt-Mitteilungen 4/2000 Mit freundlichen Grüßen

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Marion Stein
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die informative Auskunft. Mit freundlichen Grü…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
AW: Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe - Umweltschädlich! Giftig! Unvermeidbar? [#170778]
Datum
20. Dezember 2019 15:37
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich danke Ihnen herzlich für die informative Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 170778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170778