Pooltestung vs Antigentest in Kitas

Der Presse war zu entnehmen, dass ein Pilot mit PCR Lolli-Pooltests in Kindertagesstätten durchgeführt wurde.
Bitte senden Sie mir die Pilotergebnisse zu.
Falls nicht im Bericht enthalten, senden Sie mir bitte auch die Gegenüberstellung von PCR Pooltest vs Antigen-Einzeltestung und die Prozessbeschreibung der PCR Pooltests und Antigen-Einzeltestung zu.

Presseartikel:
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pcr-lollipooltest-in-stuttgart-darum-lehnt-die-stadt-eine-ausweitung-der-tests-ab.f2981588-ffb7-498f-bf14-a0271f282bd6.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Presse war…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Pooltestung vs Antigentest in Kitas [#236448]
Datum
29. Dezember 2021 21:23
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Presse war zu entnehmen, dass ein Pilot mit PCR Lolli-Pooltests in Kindertagesstätten durchgeführt wurde. Bitte senden Sie mir die Pilotergebnisse zu. Falls nicht im Bericht enthalten, senden Sie mir bitte auch die Gegenüberstellung von PCR Pooltest vs Antigen-Einzeltestung und die Prozessbeschreibung der PCR Pooltests und Antigen-Einzeltestung zu. Presseartikel: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pcr-lollipooltest-in-stuttgart-darum-lehnt-die-stadt-eine-ausweitung-der-tests-ab.f2981588-ffb7-498f-bf14-a0271f282bd6.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236448/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Modellprojekts zur PCR-Lolli-Pooltestung in Stut…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
WG: Pooltestung vs Antigentest in Kitas [#236448]
Datum
4. Januar 2022 10:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Modellprojekts zur PCR-Lolli-Pooltestung in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen. Das Modellprojekt wurde in vier Einrichtungen in Stuttgart vom 13. September 2021 bis zum 06. Dezember 2021 durchgeführt. Das Modellprojekt hat schlussendlich gezeigt, dass bei sehr hohen Inzidenzwerten eine zeitnahe Ergebnisbereitstellung der PCR Testungen durch die Labore nicht mehr sichergestellt werden kann. Aus eben diesem Grund verfolgt die Stadt Stuttgart zum aktuellen Zeitpunkt keine Fortführung oder Ausweitung der PCR-Lolli-Pooltest-Methode in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen. Ein abschließender Projektbericht liegt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, auch fand noch keine Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss des Gemeinderates statt. Zu gegebener Zeit wird dort im Detail über die Ergebnisse des Modellprojekts berichtet werden. Gerne können wir Ihnen im Anschluss daran das Protokoll der Sitzung zukommen lassen, allerdings ist die vorgesehene Berichterstattung noch nicht konkret terminiert. Informationen zur aktuellen Teststrategie in Stuttgarter Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können Sie der Stuttgarter Homepage entnehmen: https://coronavirus.stuttgart.de/teststrategie-kitas/ Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Selbstverständlich freue ich mich über den P…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Pooltestung vs Antigentest in Kitas [#236448]
Datum
4. Januar 2022 10:34
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Selbstverständlich freue ich mich über den Projektbereicht, sobald dieser vorliegt. Ich komme in ein paar Monaten nochmals auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236448/