Pop-up-Biergarten Rheinufer Konrad-Adenauer-Ufer bei gleichzeitiger Sperrung des Radwegs durch eine Baustelle
Hintergrund: Da seitens der Verwaltung widersprüchliche Aussagen gemacht wurden, bitte ich um Klarstellung durch Zusendung folgender Informationen innerhalb einer Woche:
Auf welcher Basis wurde dem Betreiber die Genehmigung zum Errichten des Biergartens an der genannten Stelle erlaubt? (Pläne, Sicherheitskonzept etc.)
Welche Auflagen wurden dem Betreiber hinsichtlich der verbleibenden Restbreite und ihrer Nutzung gemacht?
Da der Biergarten im Bereich einer Baustellenumleitung für den Radverkehr liegt: Welche Verkehrsführungen und Umleitungen außerhalb und während der Öffnungszeiten für Radfahrer sind vom Betreiber einzurichten bzw. einzuhalten?
Welche sonstigen Vorgaben wurden dem Betreiber außerhalb und während der Öffnungszeiten gemacht?
Welche Befugnisse hat der Betreiber dort den Verkehr mit einem privaten Sicherheitsdienst zu regeln?
Sollten Sie die Information wider Erwarten nicht innerhalb einer Woche (bis 27.08.) bereitstellen können, bitte ich um einen Zwischenstand und eine entsprechende Nachricht, gerne per E-Mail. Danke im Voraus für Ihre Mühen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. August 2020
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22. September 2020
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