Pornografische Internetseiten ohne ausreichende Altersverifikation
Antrag nach dem IFG NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vorhandene Liste pornographischer Internetseiten, die aus Sicht der LfM keine ausreichende Altersverifikation anbieten.
Ich nehme Bezug auf Berichterstattung der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke: https://www.youtube.com/watch?v=p9IuNfMlWuU
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum1. Juni 2020
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4. Juli 2020
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