Portalverbund OZG

Aufgabenbeschreibung der Stelle Portalverbund OZG (Organigram v. 18.06.2021)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Portalverbund OZG [#224252]
Datum
3. Juli 2021 05:57
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Aufgabenbeschreibung der Stelle Portalverbund OZG (Organigram v. 18.06.2021)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224252/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu der erbetenen Information ist nach kursorischer Prüfung abzulehnen…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
Portalverbund OZG [#224252]
Datum
16. Juli 2021 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu der erbetenen Information ist nach kursorischer Prüfung abzulehnen, da diese Information zum gegenwärtigen Zeitpunkt gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG voraussichtlich von der Informationspflicht ausgenommen ist. Diese Entscheidung muss gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid ergehen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötige ich daher eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Sie können den Antrag auch zurückziehen, dann wird das Verfahren gebührenfrei eingestellt. Dazu müssen Sie nichts weiter veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Email und Erläuterungen. Ihre Hinführung verwundert mich j…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Portalverbund OZG [#224252]
Datum
18. Juli 2021 13:55
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Email und Erläuterungen. Ihre Hinführung verwundert mich jedoch. § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG dient dazu, den ungestörten Entscheidungsprozess von Behörden zu ermöglichen. Die Stelle ist bereits ausgebracht und im Organigramm des Amtes für IT und Digitalisierung hinterlegt. Auch wenn die Stelle noch / derzeit nicht besetzt zu sein scheint, kann ich nicht erkennen, wieso hier die Entscheidung noch gefährdet sein soll und welche öffentlichen Belange einer Herausgabe der Stellenbeschreibung entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224252/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Portalverbund OZG“ [#224252]
Datum
18. Juli 2021 13:56
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/portalverbund-ozg Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Stelle ist zwar noch nicht besetzt. Allerdings ist nicht ersichtlich, wieso die Veröffentlichung öffentlichen Belangen entgegensteht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224252.pdf Anfragenr: 224252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224252/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung Portalverbund (I3/2272/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 18.7.2021…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung Portalverbund (I3/2272/2021)
Datum
21. Juli 2021 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 18.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe betreffend die Stellenbeschreibung „Portalverbund OZG“ wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2272/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung (I3/2272/2021) Sehr Antragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 18…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung (I3/2272/2021)
Datum
29. Juli 2021 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ich nehme Bezug auf Ihre Eingabe vom 18.7.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über das Portal „Frag den Staat“ am 3.7.2021 an die Senatskanzlei gewandt und dort Auskunft beantragt über die Aufgabenbeschreibung der Stelle Portalverbund OZG (Organigramm v. 18.06.2021). Dies hat die Senatskanzlei abgelehnt und dies mit einem Verweis auf § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG begründet. Weitere Einzelheiten enthielt die Nachricht der Senatskanzlei auf „Frag den Staat“ nicht. Ihnen wurde ein schriftlicher Ablehnungsbescheid mit genauerer Begründung in Aussicht gestellt. Hierzu wurden Sie aufgefordert, Ihre Postanschrift anzugeben. Dem sind Sie bisher nicht nachgekommen. Wir sehen die Forderung nach einer zustellfähigen Anschrift für einen ablehnenden Bescheid im Interesse eines möglichst niedrigschwelliges Antragsverfahren zwar grundsätzlich kritisch. Sie ist allerdings von § 13 Abs. 2 HmbTG, der einen schriftlichen Ablehnungsbescheid vorschreibt, ausdrücklich gedeckt. Das Verhalten der SK ist insoweit demnach rechtlich nicht zu beanstanden. Die Senatskanzlei hat uns mündlich erläutert, dass die Stellenbeschreibung noch nicht final abgestimmt, also ihrer Ansicht nach Gegenstand eines Entscheidungsprozesses ist, dem durch eine vorzeitige Offenlegung eine Beeinträchtigung droht. Dies ist aus unserer Sicht nicht frei von Zweifeln, die die Senatskanzlei allerdings nicht teilt. Ich befürchte daher, dass Sie sich den ablehnenden schriftlichen Bescheid zusenden lassen müssen, wenn Sie Ihren Anspruch im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht weiter verfolgen wollen, bevor der behördeninterne Entscheidungsprozess bei der Senatskanzlei abgeschlossen ist. Gern nehmen wir sodann mit Blick auf ein Widerspruchsverfahren ausführlicher zu den von der SK vorgetragenen Argumenten Stellung. Ich bedaure, dass ich Ihnen insofern derzeit nicht weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen