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Portoerhöhung 2016

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Eine Kopie des Antrages der Deutschen Post AG zur Erhöhung des Briefportos zum 01.01.2016.

Ebenso werden Kopien der Anträge der letzten Portoerhöhungen erbeten (von 55 auf 58cent, von 58 auf 60cent und von 60 auf 62cent) sowie die dazugehörigen Genehmigungsbescheide.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. September 2015
  • Frist
    31. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kopie des…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Portoerhöhung 2016 [#11456]
Datum
29. September 2015 14:24
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kopie des Antrages der Deutschen Post AG zur Erhöhung des Briefportos zum 01.01.2016. Ebenso werden Kopien der Anträge der letzten Portoerhöhungen erbeten (von 55 auf 58cent, von 58 auf 60cent und von 60 auf 62cent) sowie die dazugehörigen Genehmigungsbescheide.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in die Pressestelle, an die Sie Ihre Anfrage gerichtet hatten, bat mich, Ihnen zuständig…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Portoerhöhung 2016 [#11456]
Datum
2. Oktober 2015 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Pressestelle, an die Sie Ihre Anfrage gerichtet hatten, bat mich, Ihnen zuständigkeitshalber zu antworten. Ich bestätige daher - wie erbeten - zunächst den Eingang Ihrer Anfrage. Nach Prüfung Ihres Anliegens werde ich in der Sache antworten. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass es sich aufgrund der Vielzahl der erbetenen Auskünfte (Anträge und Bescheide für mindestens 3 bzw. 4 Verfahren) nicht mehr um eine einfache Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG handeln dürfte, und verweise auf die insoweit einschlägige IFGGebV, wonach sich der Gebührenrahmen für die Auskunftserteilung zwischen 30 und 250 € bzw. 60 und 500 € (Anlage (zu § 1 Abs. 1 IFGGebV) Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Nrn. 1.2 oder 1.3) zzgl. Kosten für die erforderlichen Kopien bewegen dürfte. Sollte Sie vor diesem Hintergrund Abstand von Ihrem Anliegen nehmen, bitte ich um Rückantwort bis zum 14.10.2015. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Ko…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Portoerhöhung 2016 [#11456]
Datum
2. Oktober 2015 20:17
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Kosten möchte ich meine Anfrage zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11456 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.