Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Portoerhöhung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Im Rahmen des IFG stelle ich Ihnen folgende Fragen:
1. Ist es richtig, dass die Deutsche Post AG einen Antrag zur Erhöhung der Beförderungsentgelte von Standardbriefen zum 01.01.2016 bei Ihnen eingereicht hat?
2. Wenn ja, mit welcher Begründung will die Deutsche Post AG eine erneute Erhöhung durchführen?
3. Ist bereits absehbar, ob Sie dem Antrag der Deutschen Post AG zustimmen werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2015
  • Frist
    6. November 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Portoerhöhung [#11515]
Datum
3. Oktober 2015 10:56
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des IFG stelle ich Ihnen folgende Fragen: 1. Ist es richtig, dass die Deutsche Post AG einen Antrag zur Erhöhung der Beförderungsentgelte von Standardbriefen zum 01.01.2016 bei Ihnen eingereicht hat? 2. Wenn ja, mit welcher Begründung will die Deutsche Post AG eine erneute Erhöhung durchführen? 3. Ist bereits absehbar, ob Sie dem Antrag der Deutschen Post AG zustimmen werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Juni 2015 ist eine Änderung der Post-Entgeltreguli…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Portoerhöhung [#11515]
Datum
5. Oktober 2015 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Juni 2015 ist eine Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung erfolgt. Die Deutsche Post AG hat daraufhin eine Wiederaufnahme des Maßgrößenverfahrens beantragt, mit dem die Entgeltänderungsspielräume vorgegeben werden. Die Bundesnetzagentur hat ein neues Maßgrößenverfahren eingeleitet. Die Bundesnetzagentur achtet im Maßgrößenverfahren darauf, dass sich der Entgeltänderungsspielraum an den Kostenmaßstäben des Postgesetzes bemisst. Die beabsichtigte Maßgrößenentscheidung soll Ende Oktober zur öffentlichen Kommentierung gestellt werden. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens – voraussichtlich Ende November –, welches dann die Entgeltänderungsspielräume für einen Korb von Postdienstleistungen vorgibt, kann DP AG konkrete Porti bei der Bundesnetzagentur beantragen. Über einen solchen Antrag muss die Bundesnetzagentur dann innerhalb von zwei Wochen entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Damit ist meine Anfrage erledigt. Mit freundlich…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Portoerhöhung [#11515]
Datum
5. Oktober 2015 08:43
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Damit ist meine Anfrage erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.