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Portokosten zur Beantwortung von IFG-Anfragen (Referat Z I 4)

die Summe der im Jahr 2016 entstandenen Portokosten zur Beantwortung von IFG-Anfragen, die entstanden sind, weil der/die Anfragesteller keine persönliche Mailadresse angegeben hat.

Diese Anfrage stelle ich über das Portal fragdenstaat.de, dessen Betreiber ich nach §41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hiermit als von mir bevollmächtigten Antragsteller bestelle. Darüberhinaus weise ich daruf hin, dass die Absendeadresse dieser Anfrage als Postfach von mir persönlich gelesen und verwaltet wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2017
  • Frist
    20. Mai 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Summe der im Ja…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Portokosten zur Beantwortung von IFG-Anfragen (Referat Z I 4) [#21071]
Datum
16. April 2017 00:32
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Summe der im Jahr 2016 entstandenen Portokosten zur Beantwortung von IFG-Anfragen, die entstanden sind, weil der/die Anfragesteller keine persönliche Mailadresse angegeben hat. Diese Anfrage stelle ich über das Portal fragdenstaat.de, dessen Betreiber ich nach §41 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hiermit als von mir bevollmächtigten Antragsteller bestelle. Darüberhinaus weise ich daruf hin, dass die Absendeadresse dieser Anfrage als Postfach von mir persönlich gelesen und verwaltet wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#1078 Sehr geehrtAntragsteller/in die von ihnen erbetenen Daten werden im BMI nicht erhoben. Mit fre…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Portokosten zur Beantwortung von IFG-Anfragen (Referat Z I 4) # 1078
Datum
19. April 2017 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
ZI4-13002/4#1078 Sehr geehrtAntragsteller/in die von ihnen erbetenen Daten werden im BMI nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
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