Portokosten

Eine Auskunft über die Kosten die dem Amt Burg - St. Michaelisdonn im Jahr 2014 für die (Post-)Beförderung von Sendungen jeglicher Art entstanden sind.

Ich möchte Sie vorsorglich auf §§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. 44 Abs. 3 LDSG hinweisen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2016
  • Frist
    18. März 2016
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Fragen An Das Amt Burg - St. Michaelisdonn
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Ausku…
An Amt Burg-St. Michaelisdonn Details
Von
Fragen An Das Amt Burg - St. Michaelisdonn
Betreff
Portokosten [#15754]
Datum
17. Februar 2016 16:02
An
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auskunft über die Kosten die dem Amt Burg - St. Michaelisdonn im Jahr 2014 für die (Post-)Beförderung von Sendungen jeglicher Art entstanden sind. Ich möchte Sie vorsorglich auf §§ 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. 44 Abs. 3 LDSG hinweisen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fragen An Das Amt Burg - St. Michaelisdonn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Fragen An Das Amt Burg - St. Michaelisdonn
Fragen An Das Amt Burg - St. Michaelisdonn
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auf diesem Wege erstamals an meinen Antrag erinnern. Mit freundlichen …
An Amt Burg-St. Michaelisdonn Details
Von
Fragen An Das Amt Burg - St. Michaelisdonn
Betreff
AW: Portokosten [#15754]
Datum
23. Februar 2016 21:05
An
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auf diesem Wege erstamals an meinen Antrag erinnern. Mit freundlichen Grüßen Fragen An Das Amt Burg - St. Michaelisdonn Anfragenr: 15754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Fragen An Das Amt Burg - St. Michaelisdonn

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Amt Burg-St. Michaelisdonn
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Sie baten gemäß § 4 Absatz 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Ho…
Von
Amt Burg-St. Michaelisdonn
Betreff
WG: Portokosten [#15754]
Datum
29. März 2016 08:31
Status
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Sie baten gemäß § 4 Absatz 1 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) um Auskunft über die Kosten, die dem Amt Burg-St. Michaelisdonn im Jahr 2014 für die (Post-)Beförderung von Sendungen jeglicher Art entstanden sind. Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Im Jahr 2014 sind dem Amt Burg-St. Michaelisdonn Kosten für die (Post-)Beförderung von Sendungen jeglicher Art in Höhe von 24.101,12 € entstanden. Diese Bereitstellung von Informationen erfolgt kostenfrei, da Kosten nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 IZG-SH für die Erteilung einfacher schriftlicher Auskünfte nicht erhoben werden. Ich gehe davon aus, Ihre Frage vollständig beantwortet zu haben. Für eventuelle Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen