Portscans durch das BSI

Laut telefonischer Aussage der Deutsche Telekom GmbH führt das BSI Portscans bei Bürgern durch und meldet diese an die Provider, welche dann dazu verpflichtet sind, diese über "Sicherheitslücken" in Form offener Ports zu informieren.

Bitte teilen Sie mir folgendes mit:

Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Portscans durchgeführt?
Woher bezieht das BSI die zu scannenden IP-Adressen? Werden ganze Blöcke gescannt? Welche?
Welche offenen Ports werden an die Provider gemeldet?

Bitte senden Sie mir folgendes zu:

Sämtliche mit deutschen Providern ausgetauschten Dokumente bezüglich offener Ports bei Privat- und Geschäftskunden (wenn nötig geschwärzt).

Sämtliche anderen mit deutschen Providern ausgetauschten Dokumente, welche eine Mitteilung der Provider an die Kunden zum Ergebnis hatte (wenn nötig geschwärzt).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut telefonische…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Portscans durch das BSI [#261826]
Datum
27. Oktober 2022 22:26
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut telefonischer Aussage der Deutsche Telekom GmbH führt das BSI Portscans bei Bürgern durch und meldet diese an die Provider, welche dann dazu verpflichtet sind, diese über "Sicherheitslücken" in Form offener Ports zu informieren. Bitte teilen Sie mir folgendes mit: Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Portscans durchgeführt? Woher bezieht das BSI die zu scannenden IP-Adressen? Werden ganze Blöcke gescannt? Welche? Welche offenen Ports werden an die Provider gemeldet? Bitte senden Sie mir folgendes zu: Sämtliche mit deutschen Providern ausgetauschten Dokumente bezüglich offener Ports bei Privat- und Geschäftskunden (wenn nötig geschwärzt). Sämtliche anderen mit deutschen Providern ausgetauschten Dokumente, welche eine Mitteilung der Provider an die Kunden zum Ergebnis hatte (wenn nötig geschwärzt).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261826/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid mit Anlage zu Ihrer untenstehen…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Portscans durch das BSI [#261826]
Datum
23. November 2022 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid mit Anlage zu Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Mit freundlichen Grüßen