Position zu Uploadfiltern durch Urheberrechtsrichtlinie

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Alle Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema Uploadfilter im Zusammenhang mit der Urheberrechtsrichtlinie der EU.

Auf einer Podiumsdiskussion mit dem Thema "Ein Europa für alle?" (https://www.youtube.com/watch?v=g0v2r5cBQTo&t=50m24s) erwähnte der Abgeordnete Karl Lauterbach, es wäre die Position des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dass es möglich sei die vor kurzem Beschlossene Urheberrechtsrichtlinie der EU auch ohne Uploadfilter umzusetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Dennis Klein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokume…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Dennis Klein
Betreff
Position zu Uploadfiltern durch Urheberrechtsrichtlinie [#145600]
Datum
23. Mai 2019 17:01
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema Uploadfilter im Zusammenhang mit der Urheberrechtsrichtlinie der EU. Auf einer Podiumsdiskussion mit dem Thema "Ein Europa für alle?" (https://www.youtube.com/watch?v=g0v2r5cBQTo&t=50m24s) erwähnte der Abgeordnete Karl Lauterbach, es wäre die Position des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, dass es möglich sei die vor kurzem Beschlossene Urheberrechtsrichtlinie der EU auch ohne Uploadfilter umzusetzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dennis Klein <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dennis Klein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dennis Klein

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