Positionen bzw. Stellungnahme(n) der Bundesregierung zu Antikorruptionsregelungen in CETA und TTIP

Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Positionen die Bundesregierung als Mitglied des EU-Rates in den Jahren 2009 bis 2016 vertreten hat in Bezug auf Antikorruptionsvorkehrungen in den Handelsabkommen CETA und TTIP.

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  • Datum
    28. Januar 2017
  • Frist
    3. März 2017
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Helena Peltonen-Gassmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente, aus d…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Helena Peltonen-Gassmann
Betreff
Positionen bzw. Stellungnahme(n) der Bundesregierung zu Antikorruptionsregelungen in CETA und TTIP [#20102]
Datum
28. Januar 2017 18:53
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, aus denen hervorgeht, welche Positionen die Bundesregierung als Mitglied des EU-Rates in den Jahren 2009 bis 2016 vertreten hat in Bezug auf Antikorruptionsvorkehrungen in den Handelsabkommen CETA und TTIP.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Helena Peltonen-Gassmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Helena Peltonen-Gassmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helena Peltonen-Gassmann

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