Positionspapier zur Liberalisierung der Fernsehwerbung

das an die EU-Kommission übermittelte Positionspapier im Rahmen der Neufassung der Regeln für sogenannte Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie).

Quelle: "Deutschland will mehr Werbung im Fernsehen zulassen", sueddeutsche.de, abgerufen am 6. November 2015, http://www.sueddeutsche.de/medien/liberalisierung-deutschland-will-mehr-werbung-im-fernsehen-zulassen-1.2725622

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
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Matthias Jacob
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das an die EU-Ko…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
Positionspapier zur Liberalisierung der Fernsehwerbung [#11834]
Datum
6. November 2015 13:17
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das an die EU-Kommission übermittelte Positionspapier im Rahmen der Neufassung der Regeln für sogenannte Audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Quelle: "Deutschland will mehr Werbung im Fernsehen zulassen", sueddeutsche.de, abgerufen am 6. November 2015, http://www.sueddeutsche.de/medien/liberalisierung-deutschland-will-mehr-werbung-im-fernsehen-zulassen-1.2725622
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Matthias Jacob <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Matthias Jacob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Jacob, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag ist heute in Schriftfor…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr Antrag - Positionspapier zur Liberalisierung der Fernsehwerbung [#11834]
Datum
13. November 2015 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacob, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag ist heute in Schriftform auf den Postweg gebracht worden. Mit freundlichen Grüßen