Positiver SARS-COV2 Antikörpertest ohne PCR-Test

Ich hatte leichte Symptome mit Kreislaufproblemen, habe aber keinen PCR-Test machen lassen, sondern mich in 14 Tagen Quarantäne alleine kuriert. Am 15.4.21 habe ich einen Antikörpertest machen lassen, der positiv ist. Das heißt ja, dass ich CoV2 hatte und genesen bin. Wie komme ich jetzt zu einer Bestätigung für Genesene?
Ich bitte um Ihre kurzfristige Information. Danke.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2021
  • Frist
    22. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
Marie-Luise Gröger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hatte leichte…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marie-Luise Gröger
Betreff
Positiver SARS-COV2 Antikörpertest ohne PCR-Test [#220661]
Datum
19. Mai 2021 10:26
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hatte leichte Symptome mit Kreislaufproblemen, habe aber keinen PCR-Test machen lassen, sondern mich in 14 Tagen Quarantäne alleine kuriert. Am 15.4.21 habe ich einen Antikörpertest machen lassen, der positiv ist. Das heißt ja, dass ich CoV2 hatte und genesen bin. Wie komme ich jetzt zu einer Bestätigung für Genesene? Ich bitte um Ihre kurzfristige Information. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Gröger Anfragenr: 220661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220661/ Postanschrift Marie-Luise Gröger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Gröger
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Gröger, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Positiver SARS-COV2 Antikörpertest ohne PCR-Test [#220661]
Datum
19. Mai 2021 18:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Gröger, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Gröger, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Mai 2021. Ich verweise auf die Ausführungen auf …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Positiver SARS-COV2 Antikörpertest ohne PCR-Test [#220661]
Datum
21. Mai 2021 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrte Frau Gröger, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19. Mai 2021. Ich verweise auf die Ausführungen auf unserer folgenden Internetseite https://www.zusammengegencorona.de/informieren/alltag-und-reisen/aktuelle-regelungen/ . Mit freundlichen Grüßen
Marie-Luise Gröger
Sehr << Anrede >> danke für die Bearbeitung meiner Anfrage und den Verweis auf die allgemeine Seite. …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marie-Luise Gröger
Betreff
AW: Positiver SARS-COV2 Antikörpertest ohne PCR-Test [#220661]
Datum
23. Mai 2021 18:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Bearbeitung meiner Anfrage und den Verweis auf die allgemeine Seite. Allerdings verstehe ich nicht, warum man nur mit PCR-Test als genesen gilt, wobei ja da nichteinmal sicher gestellt ist, ob der Körper Antikörper gebildet hat. Ebenso wird das nicht bei Geimpften geprüft. Woher sollen denn die Antikörper kommen? Können Sie mir das bitte schlüssig erklären? Danke. ... Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Gröger Anfragenr: 220661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220661/
Marie-Luise Gröger
Sehr << Anrede >> danke für die Bearbeitung meiner Anfrage und den Verweis auf die allgemeine Seite. …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Marie-Luise Gröger
Betreff
AW: Positiver SARS-COV2 Antikörpertest ohne PCR-Test [#220661]
Datum
26. Mai 2021 12:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Bearbeitung meiner Anfrage und den Verweis auf die allgemeine Seite. Allerdings verstehe ich nicht, warum man nur mit PCR-Test als genesen gilt, wobei ja da nicht einmal sicher gestellt ist, ob der Körper Antikörper gebildet hat. Ebenso wird das nicht bei Geimpften geprüft. Woher sollen denn die Antikörper kommen? Können Sie mir das bitte schlüssig erklären? Danke. Mit freundlichen Grüßen Marie-Luise Gröger Anfragenr: 220661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220661/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Gröger, vielen Dank für Ihre weitere E-Mail. Ein positiver Antikörper-Test allein gilt derze…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Positiver SARS-COV2 Antikörpertest ohne PCR-Test [#220661]
Datum
22. Juni 2021 18:53
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrte Frau Gröger, vielen Dank für Ihre weitere E-Mail. Ein positiver Antikörper-Test allein gilt derzeit nicht als Schutznachweis, da noch keine serologischen Korrelate definiert werden konnten, mit deren Hilfe ein Schwellenwert definiert werden kann, ab dem von einer ausreichenden Immunität ausgegangen werden kann (siehe hierzu FAQ des Robert Koch-Instituts www.rki.de/covid-19-faq-impfen). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt aus diesem Grund aktuell nur für Genesene mit einem PCR-Nachweis 1 Dosis, ansonsten sollen 2 Dosen Impfstoff verabreicht werden (siehe FAQ). Dementsprechend gilt auch laut COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Verordnungsentwurf_Corona-Impfung.pdf?__blob=publicationFile&v=7) aktuell nur eine PCR-bestätigte Infektion als Genesenen-Nachweis. Weitere sicherlich interessante Hinweise zu den Antikörpertesten finden Sie auch in den FAQ des Robert Koch-Instituts (www.rki.de/covid-19-faq-impfen) "Sollte der Impferfolg nach einer COVID-19-Impfung mittels Antikörperbestimmung überprüft werden?“ und die Hinweise zu Antikörpernachweisen unter www.rki.de/covid-19-diagnostik. Uns ist bewusst, dass beispielsweise nicht alle Betroffenen zum Zeitpunkt ihrer Erkrankung PCR-getestet werden konnten, eine COVID-19-Erkrankung aufgrund des epidemiologischen Zusammenhangs und Symptomatik bzw. späterer Antikörper-Nachweise aber naheliegend war. Wir hoffen, dass hier zeitnah eine wissenschaftlich fundierte Lösung gefunden werden kann. Mit freundlichen Grüßen