"Post von der Bahn, die nicht von der Bahn kommt"

Anfrage an: Bundeskartellamt

Akten, die nachvollziehbar machen:
- ob die in [1] geschilderten Sachverhalte und zwar "Verstoß gegen Datenschutz und Wettbewerbsrecht sowie eine Irreführung von Bahnkunden" dem Bundeskartellamt bekannt sind?
- ob das Bundeskartellamt in diesem Zusammenhang einen Handlungsbedarf sieht?

[1] Bahn gibt Kundendaten weiter,10.05.2016 - https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-infoscore-101.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nach…
An Bundeskartellamt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
"Post von der Bahn, die nicht von der Bahn kommt" [#16753]
Datum
11. Mai 2016 07:40
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen: - ob die in [1] geschilderten Sachverhalte und zwar "Verstoß gegen Datenschutz und Wettbewerbsrecht sowie eine Irreführung von Bahnkunden" dem Bundeskartellamt bekannt sind? - ob das Bundeskartellamt in diesem Zusammenhang einen Handlungsbedarf sieht? [1] Bahn gibt Kundendaten weiter,10.05.2016 - https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-infoscore-101.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Tage benötig…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: "Post von der Bahn, die nicht von der Bahn kommt" [#16753]
Datum
11. Mai 2016 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zur Beantwortung werden wir leider einige Tage benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.   Mit freundlichen Grüßen,

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Bundeskartellamt
Sehr geehrter Herr Wall, inhaltlich hat das Bundeskartellamt mit dem von Ihnen vorgetragenen Fall nichts zu tun. …
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: "Post von der Bahn, die nicht von der Bahn kommt" [#16753]
Datum
12. Mai 2016 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wall, inhaltlich hat das Bundeskartellamt mit dem von Ihnen vorgetragenen Fall nichts zu tun. Entsprechend liegen bei uns keine Informationen vor. Ein Bezug zum Zuständigkeitsgebiet des Bundeskartellamtes, das durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgegrenzt ist,  ist nicht erkennbar. Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.   Mit freundlichen Grüßen,