Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes

Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann.

ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt).

Bei dem Internetauftritt des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird als zuständige Adresse das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) genannt, diese haben natürlich keine (eigene) Postadresse auf ihrer Homepage angegeben, nicht einmal im Impressum.

https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/

Ergebnis der Anfrage

Offensichtlich ist es im Grunde egal zu welchem Karrierecenter ein KDV-Antrag eingeschickt wird. für Bayern könnte z.B. München, Nürnberg oder welches auch immer genommen werden.
Dieser wird an das zuständige Karrierecenter weitergegeben und von dort aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben übergeben.

ggf. nachfragen z.B. unter:
KarrCBwNuernbergReservisten@bundeswehr.…

oder hier:
https://www.bundeswehr.de/de/organisati…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Postadresse oder die Adressen für…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#266773]
Datum
2. Januar 2023 11:44
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann. ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt). Bei dem Internetauftritt des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird als zuständige Adresse das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) genannt, diese haben natürlich keine (eigene) Postadresse auf ihrer Homepage angegeben, nicht einmal im Impressum. https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266773/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Aktenzeichen: I 1.3 - Az 11-03-10 Betreff: …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes [#266773] - IFG
Datum
19. Januar 2023 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Aktenzeichen: I 1.3 - Az 11-03-10 Betreff: Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen Bezug: Anfrage vom 02.01.2023 Anlagen: - Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem Antrag vom 02.01.2023 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen Folgendes mit: Die postalischen Adressen der Karrierecenter der Bundeswehr (KarrCBw) sind auf folgender Internetseite hinterlegt: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/organisation-/bundesamt-fuer-das-personalmanagement-der-bundeswehr- Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist an das KarrCBw in der Nähe des Wohn- bzw. Dienstortes zu stellen. Ein bei einem unzuständigen KarrCBw gestellter Antrag wird an das zuständige KarrCBw weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen