Postadressen zur Einsendung von Kriegsdienstverweigerungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes
Die Postadresse oder die Adressen für die jeweiligen Zuständigkeitsgebiete der entsprechenden Behörde bzw. Stelle bei der eine Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes postalisch eingesendet werden kann.
ggf. eine zusätzlich eine Digitale Variante (verschlüsselt).
Bei dem Internetauftritt des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben wird als zuständige Adresse das Kreiswehrersatzamt (Karrierecenter der Bundeswehr) genannt, diese haben natürlich keine (eigene) Postadresse auf ihrer Homepage angegeben, nicht einmal im Impressum.
https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst/
Ergebnis der Anfrage
Offensichtlich ist es im Grunde egal zu welchem Karrierecenter ein KDV-Antrag eingeschickt wird. für Bayern könnte z.B. München, Nürnberg oder welches auch immer genommen werden.
Dieser wird an das zuständige Karrierecenter weitergegeben und von dort aus dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben übergeben.
ggf. nachfragen z.B. unter:
KarrCBwNuernbergReservisten@bundeswehr.…
oder hier:
https://www.bundeswehr.de/de/organisati…
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Januar 2023
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4. Februar 2023
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