Postleitzahlen mit Straßenverzeichnis

wir suchen eine Liste aller Postleitzahlen in Deutschland.
Da es in größeren Städten mehrere Postleitzahlen gibt, benötigen wir eine Liste mit einem Straßenverzeichnis woraus hervorgeht welcher Stadteil welche Postleitzahl hat.

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wir suchen eine Lis…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Postleitzahlen mit Straßenverzeichnis [#163802]
Datum
14. August 2019 11:51
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wir suchen eine Liste aller Postleitzahlen in Deutschland. Da es in größeren Städten mehrere Postleitzahlen gibt, benötigen wir eine Liste mit einem Straßenverzeichnis woraus hervorgeht welcher Stadteil welche Postleitzahl hat. Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG Antrag 301: Postleitzzahlen mit Straßenverzeichnis Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestä…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 301: Postleitzzahlen mit Straßenverzeichnis
Datum
15. August 2019 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14. August 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30301 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 14. August 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30301) eine An…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Postleitzahlen mit Straßenverzeichnis (Az.: A-IR/11100100-IF30301)
Datum
29. August 2019 12:03
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 14. August 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30301) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Information: Eine Liste aller Postleitzahlen in Deutschland. Da es in größeren Städten mehrere Postleitzahlen gibt, wird eine Liste mit einem Straßenverzeichnis, woraus hervorgeht, welcher Stadtteil welche Postleitzahl hat, benötigt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses teilen wir Ihnen das Folgende mit: Das Statistische Bundesamt kann Ihnen leider keine Datei mit allen Postleitzahlen in Deutschland zur Verfügung stellen. Aus lizenzrechtlichen Gründen dürfen wir das vollständige Postleitzahlenverzeichnis (Urheber ist die Deutsche Post AG mit dem Produkt DATAFACTORY STREETCODE) nicht verbreiten. Der Lizenzvertrag mit der deutschen Post gestattet uns Auswertungen ausschließlich für interne Zwecke. In unserem Gemeindeverzeichnis hingegen werden alle politisch selbständigen Gemeinden (= Gemeinden, die sich selbst verwalten) inklusive der Städte (= Gemeinden mit Stadtrecht) geführt - dies jedoch ohne Angabe zu Orts- bzw. Stadtteilen und Straßen. Jede Gemeinde wird folglich mit jeweils nur einer PLZ und zwar derjenigen vom Verwaltungssitz einer Gemeinde geführt. Dies hilft hier also nicht weiter. Mit Ihrem Anliegen können Sie sich direkt an die Deutsche Post Direkt GmbH wenden. Dort gibt es eine kostenpflichtige Datei (u.a. DATAFACTORY STREETCODE), die alle Gemeinden (mit dem 8-stelligen Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS)) und alle PLZ mit Ortsteilen enthält. Die Kontaktdaten lauten wie folgt: Deutsche Post Direkt GmbH Junkersring 57 53844 Troisdorf Telefon: 02241 / 2661- 0 Telefax: 02241 / 2661-1111 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.postdirekt.de Unter dem folgenden Link und dem Oberbegriff "DATAFACTORY" finden Sie das entsprechende Angebot der Deutschen Post mit der jeweiligen Inhaltsbeschreibung: https://www.deutschepost.de/de/d/deut... Wir schlagen Ihnen vor, dass Sie sich zur Beratung an einen Kundenberater wenden - laut unserer Kundenrückmeldungen können bei der Deutschen Post auch kostenfreie Testdateien angefordert werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, die angefragten Informationen nicht liefern zu können, hoffen aber, Ihnen mit unserer Antwort dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen