Prägedruck auf einer Münze

1.)Warum steht auf der 1DM Gedenkmünze von 2001 Deutsche Bundesbank und nicht Bundesrepublik Deutschland?

Aus juristischen Gründen musste lediglich die Angabe „ Bundesrepublik Deutschland“ in „Deutsche Bundesbank“ geändert werden... (Zitat)
Das erschließt sich mir nicht.

2.) Ist das Vereinigte Wirtschaftsgebiet nun ein Staat oder nicht ein Staat?
Es irritiert mich, daß im Namen des Deutschen Reichs von Ihnen Gesetze erlassen werden.

Hochachtungsvoll

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2018
  • Frist
    27. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Marina Koskowik
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.)Warum steht a…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marina Koskowik
Betreff
Prägedruck auf einer Münze [#30993]
Datum
23. Juni 2018 18:57
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.)Warum steht auf der 1DM Gedenkmünze von 2001 Deutsche Bundesbank und nicht Bundesrepublik Deutschland? Aus juristischen Gründen musste lediglich die Angabe „ Bundesrepublik Deutschland“ in „Deutsche Bundesbank“ geändert werden... (Zitat) Das erschließt sich mir nicht. 2.) Ist das Vereinigte Wirtschaftsgebiet nun ein Staat oder nicht ein Staat? Es irritiert mich, daß im Namen des Deutschen Reichs von Ihnen Gesetze erlassen werden. Hochachtungsvoll
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marina Koskowik <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marina Koskowik

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: G6-12007/1#1 - Koskowik, Marina Sehr geehrte Frau Koskowik, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
180625, Koskowik, Marina, Prägedruck auf einer Münze
Datum
25. Juni 2018 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: G6-12007/1#1 - Koskowik, Marina Sehr geehrte Frau Koskowik, ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom 23. Juni 2018. Zu Ihrem Schreiben nehme ich wie folgt Stellung: 1. Das Bundesinnenministerium nimmt nur zu Themen Stellung, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.  Fragen zu Münzprägungen und Prägejahren fallen in die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbank. https://www.bundesbank.de/Navigation/DE… 2. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit dem Bund als Zentralstaat und den 16 Ländern als Gliedstaaten. Dieser Aufbau und auch die Bezeichnung als Bund ergeben sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Der Zusammenschluss der amerikanischen und britischen Besatzungszone („Bizone“, 1947) wurde als Vereintes Wirtschaftsgebiet bezeichnet. Die „Verwaltung“ waren die nach außen für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet handelnden Stellen, die z. B. Arbeitsverträge mit zivilen Angestellten geschlossen haben. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden gemäß Artikel 133 Grundgesetz (GG) die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auf den Bund übertragen. Das heißt insbesondere, dass Arbeitsverträge oder andere vertragliche Verpflichtungen (z. B. Zahlung eines bestimmten Preises für die Lieferung von Büroausstattung) nach dem 23. Mai 1949 vom Bund zu erfüllen waren. Durch die Übertragung der Rechte und Pflichten hat sich Artikel 133 GG erledigt, so dass die Vorschrift heute keine Bedeutung mehr hat. Das Grundgesetz wird jedoch als Verfassungsdokument so wenig wie möglich geändert. Es enthält damit zugleich ein Stück Rechtsgeschichte. Informationen zu Artikel 133 GG finden Sie in öffentlichen Bibliotheken, insbesondere in Kommentaren zum Grundgesetz (z. B. bei Schwarz in Maunz/Dürig, GG, 69. Lieferung) oder z. B. bei Stolleis im Handbuch des Staatsrechts Band I, 2003, § 7 Historische Grundlagen. 3. Sie schreiben: Es irritiert mich, dass im Namen des Deutschen Reichs von Ihnen Gesetze erlassen werden. Ihre Behauptung ist falsch. Sie können im Bundesgesetzblatt Teil I (www.bgbl.de) selbst nachlesen, dass die Gesetze vom Deutschen Bundestag  verabschiedet werden. An keiner Stelle ist vom Deutschen Reich die Rede. Artikel 123 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes besagt folgendes: „Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht“. Es dienten keineswegs alle Gesetze aus der NS-Zeit unmittelbar dem Nationalsozialismus, sondern es wurden auch einige vernünftige Regelungen geschaffen. Diese blieben bestehen und gehörten zu dem vorkonstitutionellen Recht, das die Bundesrepublik nach Artikel 123 Grundgesetz grundsätzlich übernehmen konnte, soweit es dem Grundsatz nicht widersprach. Dies betraf sowohl Gesetze aus der Kaiserzeit und der Weimarer Republik als auch Vorschriften, die zwischen 1933 und 1945 entstanden sind. Um nur einige Beispiele zu nennen: Das Bürgerliche Gesetzbuch ist am 01. Januar 1900 in Kraft getreten. Auch wenn der Gesetzgeber im Laufe der Zeit sehr viele Änderungen am Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen hat, gilt es nach wie vor fort. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) in ihrer heutigen Form geht auf das Jahr 1934 zurück. Das Reichsnaturschutzgesetz aus dem Jahre 1935 galt in der Bundesrepublik Deutschland bis 1976. Das Energiewirtschaftsgesetz, ursprünglich aus dem Jahre 1935, gilt heute noch, auch wenn es durch die Liberalisierung des Energiemarktes inhaltlich verändert worden ist. Das Rechtsberatungsgesetz vom13.12.1935 gilt auch heute noch und wurde nach umfangreichen Änderungen am 01.07.2008 in Rechtsdienstleistungsgesetz umbenannt. Das Namensänderungsgesetz wurde erstmalig am 05. 01.1938 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. In Paragraph 1 dieses Gesetz ist noch vom „Deutschen Reich“ die Rede oder in Paragraph 8 wird auf den „Reichsminister des Innern“ hingewiesen. In § 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen wurde der Name „Deutsches Reich“ und „Reichsminister des Innern“ deshalb noch nicht gestrichen, um auf die Entstehungszeit dieses Gesetzes vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland hinzuweisen. Ihr ist in Verbindung mit Artikel 123 Grundgesetz ein verfassungshistorischer Wert zuzubilligen, da es für das Verständnis der Verfassung hilfreich sein kann, die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes anhand des Textes nachvollziehen zu können. Selbstverständlich sind durch die staats- und verfassungsrechtliche Entwicklung in Deutschland die Begriffe „Deutsches Reich“ und „Reichsminister des Innern“ gegenstandslos geworden und werden möglicherweise bei einer weiteren Änderung des Namensänderungsgesetzes sprachlich angepasst.   Mit freundlichen Grüßen