Praktikumsvergütung abgeordnetenwatch.de

abgeordnetenwatch.de bietet auf seiner Website die Möglichkeit an, dort ein Praktikum zu absolvieren (Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns/jobs)

Unter dem Punkt Vergütung steht hier: „Vergütung: Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.“ (Stand: 30.10.2015)
Bis vor zwei Tagen stand dort noch, dass ein Taschengeld gezahlt wird

Ich hatte hier deshalb bei abgeordnetenwatch.de angefragt:
Hallo abgeordnetenwatch.de Team
Ich habe Euer Angebot gelesen, bei Euch ein Praktikum zu machen. Ich bin kurz vor dem Ende des Studiums und möchte danach in die Berufswelt hinein schnuppern – alles was journalistisch und PR ist.
Was ist denn das „Taschengeld“ bei Euch
Viele Grüße, Helen

Am heutigen Tage erhielt ich von abgeordnetenwatch.de folgende Antwort:
Hallo Helen,
danke für deine Mail. Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ich bitte um Mitteilung, ob dieses Vorgehen des gemeinnützigen Vereins abgeordnetenwatch.de gegen das Mindestlohngesetz verstößt. Wenn ja, bitte ich um Auskunft, ob seitens Ihrer Behörde dagegen vorgegangen wird oder vorgegangen wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2015
  • Frist
    1. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Praktikumsvergütung abgeordnetenwatch.de [#11756]
Datum
30. Oktober 2015 13:41
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: abgeordnetenwatch.de bietet auf seiner Website die Möglichkeit an, dort ein Praktikum zu absolvieren (Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/ueber-uns/jobs) Unter dem Punkt Vergütung steht hier: „Vergütung: Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes.“ (Stand: 30.10.2015) Bis vor zwei Tagen stand dort noch, dass ein Taschengeld gezahlt wird Ich hatte hier deshalb bei abgeordnetenwatch.de angefragt: Hallo abgeordnetenwatch.de Team Ich habe Euer Angebot gelesen, bei Euch ein Praktikum zu machen. Ich bin kurz vor dem Ende des Studiums und möchte danach in die Berufswelt hinein schnuppern – alles was journalistisch und PR ist. Was ist denn das „Taschengeld“ bei Euch Viele Grüße, Antragsteller/in Am heutigen Tage erhielt ich von abgeordnetenwatch.de folgende Antwort: Hallo Antragsteller/in, danke für deine Mail. Als spendenfinanzierter Verein mit begrenzten finanziellen Mitteln können wir Praktika leider nicht vergüten. Wir übernehmen aber die Kosten für ein Ticket des Hamburger Verkehrsverbundes. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ich bitte um Mitteilung, ob dieses Vorgehen des gemeinnützigen Vereins abgeordnetenwatch.de gegen das Mindestlohngesetz verstößt. Wenn ja, bitte ich um Auskunft, ob seitens Ihrer Behörde dagegen vorgegangen wird oder vorgegangen wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrtAntragsteller/in das Hamburgische Mindestlohngesetz gilt nur für Beschäftigungsverhältnisse bei Untern…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
WG: Praktikumsvergütung abgeordnetenwatch.de [#11756]
Datum
20. November 2015 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Hamburgische Mindestlohngesetz gilt nur für Beschäftigungsverhältnisse bei Unternehmen, auf die die Freie und Hansestadt Hamburg direkten Einfluss nehmen kann. Dazu gehören die Unternehmen, an der die Freie und Hansestadt Hamburg maßgeblich beteiligt ist. Darüber hinaus gilt das Landesmindestlohngesetz für Unternehmen, die Zuwendungen der Stadt Hamburg erhalten bzw. im Auftrag für die Stadt Hamburg tätig werden. Für die Beschäftigungsverhältnisse bei dem Verein abgeordnetenwatch.de gilt daher das Hamburgische Mindestlohngesetz nicht. Auch das Hamburgische Transparenzgesetz kommt hier nicht zur Anwendung. Für diese Beschäftigungsverhältnisse gilt das bundesweite Mindestlohngesetz mit einem Mindestlohn von 8,50 € brutto je Stunde. Für die Auslegung des Mindestlohngesetzes ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig. Nähere Informationen zu diesem Gesetz und zum Mindestlohn für Praktikanten finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter dem Link: http://www.der-mindestlohn-wirkt.de/ml/DE/Startseite/start.html. Mit freundlichen Grüßen