Praktizierter Rassismus durch Staatsanwaltschaft Dresden

a) Ist Ihnen bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden den Aufruf "erschießt doch einfach diese niggerschweine" weder als Volksverhetzung verstehen will noch sonst ein Verfahren wg dieses Offizialdeliktes eröffnen will.

b) Ich bitte um Zusendung aller Informationen, die dem Generalbundesanwalt in dieser Sache vorliegen. Mein Antrag umfasst auch alle Dokumente, die nach meinem Antrag beim Generalbundesanwalt eingehen, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren wegen dieser offensichtlichen Volkverhetzung eingeleitet wird.

Hier ist der Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Dresden: https://irenenadel.tumblr.com/post/154767765792

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Dezember 2016
  • Frist
    24. Januar 2017
  • Ein:e Follower:in
Annas Vater
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Ist Ihnen bek…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Annas Vater
Betreff
Praktizierter Rassismus durch Staatsanwaltschaft Dresden [#19628]
Datum
21. Dezember 2016 17:27
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Ist Ihnen bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden den Aufruf "erschießt doch einfach diese niggerschweine" weder als Volksverhetzung verstehen will noch sonst ein Verfahren wg dieses Offizialdeliktes eröffnen will. b) Ich bitte um Zusendung aller Informationen, die dem Generalbundesanwalt in dieser Sache vorliegen. Mein Antrag umfasst auch alle Dokumente, die nach meinem Antrag beim Generalbundesanwalt eingehen, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren wegen dieser offensichtlichen Volkverhetzung eingeleitet wird. Hier ist der Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Dresden: https://irenenadel.tumblr.com/post/154767765792
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Annas Vater <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Annas Vater
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben kein…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
21. Dezember 2016 17:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################
Annas Vater
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#19628] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Annas Vater
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#19628]
Datum
23. März 2017 18:46
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Praktizierter Rassismus durch Staatsanwaltschaft Dresden“ vom 21.12.2016 (#19628) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Annas Vater Anfragenr: 19628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Annas Vater

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Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben kein…
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
23. März 2017 18:51
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,7 KB


Sehr geehrte Absenderin/Sehr geehrter Absender,   E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost.   Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden.   Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur für das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch gelöscht.   ########################################################### Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> ###########################################################