Präsentation der Informationsveranstaltung für Bezirksbeiräte zum Thema Videoüberwachung
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Präsentation, die bei der Informationsveranstaltung zur geplanten Videoüberwachung für die Bezirksbeiräte (u.a. BBR Neckarstadt-Ost und -West) am Mittwoch, 27.06.2018, gezeigt wurde.
Zuständigkeit m.W.n.: FB Sicherheit und Ordnung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, bei E-Mail-Adressen nur der Teil vor dem @-Zeichen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Juni 2018
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29. Juli 2018
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