Präsentation - Dienstversammlung 13./14.05.2019

Anfrage an: Berliner Feuerwehr

- die Präsentation und mögliche Handreichungen an die Anwesenden aus der Dienstversammlung am 13./14.05.2019

(Bezug: https://twitter.com/reporter_flash/status/1132568850439049216?s=21)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    400,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Präsentation - Dienstversammlung 13./14.05.2019 [#146346]
Datum
26. Mai 2019 13:28
An
Berliner Feuerwehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Präsentation und mögliche Handreichungen an die Anwesenden aus der Dienstversammlung am 13./14.05.2019 (Bezug: https://twitter.com/reporter_flash/status/1132568850439049216?s=21)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Berliner Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Wolf , Danke für Ihre Mail. Gerne gebe ich Ihre Frage an unseren zuständigen Bereich weiter. …
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: Präsentation - Dienstversammlung 13./14.05.2019 [#146346]
Datum
27. Mai 2019 08:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf , Danke für Ihre Mail. Gerne gebe ich Ihre Frage an unseren zuständigen Bereich weiter. Bitte erwarten Sie eine Antwort von dort. Mit freundlichen Grüßen
Berliner Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihren Antrag auf Übermittlung der Präsentation der Dienstversammlung habe ich erhalten. …
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: Präsentation - Dienstversammlung 13./14.05.2019 [#146346]
Datum
7. Juni 2019 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, Ihren Antrag auf Übermittlung der Präsentation der Dienstversammlung habe ich erhalten. Sie baten darum, vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft informiert zu werden. Die Gebühren für Amtshandlungen nach dem IFG bestimmen sich nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge (GebBeitrG) i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) und der Tarifstelle 1004 des anliegenden Gebührenverzeichnisses. Danach fallen für Aktenauskunft und Akteneinsicht nach dem IFG Gebühren zwischen 5,00 € und 500,00 € an. Als Kalkulationsbasis für die Gebührenermittlung nach dem Verwaltungsaufwand dienen die durch die Senatsverwaltung für Finanzen ermittelten Stundensätze. Danach kann für einen Mitarbeiter des höheren Dienstes ein Stundensatz von € 78,68 angesetzt werden. Da es sich bei der Dienstversammlung nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt, müsste die Präsentation (PowerPoint) Folie für Folie auf schützenswerte Daten und notwendigen Schwärzungen überprüft werden. Es handelt sich um etwa 160 Folien, für die zumindest teilweise Ausschlussgründe nach §§ 6 ff. Informationsfreiheitsgesetz (IFG) greifen könnten. Da ich wegen der Vielzahl der Folien und der ggf. bei den einzelnen Beiträgen betroffenen Rechte verschiedener Bereiche der Behörde von einen Aufwand von fünf bis sechs Stunden ausgehe, könnten die Kosten bei 400 bis 500 € liegen. Ich bitte um kurze Rückmeldung, ob Sie an dem Akteneinsichtsantrag festhalten. Sollten Sie an Folien zu einem bestimmten Thema interessiert sein, könnte ich meine Prüfung entsprechend beschränken, was den Verwaltungsaufwand verringern würde. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> ich stelle den Antrag für den Verein << Adresse entfernt >> e.V.,…
An Berliner Feuerwehr Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Präsentation - Dienstversammlung 13./14.05.2019 [#146346]
Datum
20. Juni 2019 20:26
An
Berliner Feuerwehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich stelle den Antrag für den Verein << Adresse entfernt >> e.V., deshalb bitte ich um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/documents/Freistellungsbescheid_2018-12-13.pdf Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 146346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Berliner Feuerwehr
Sehr geehrter Herr Wolf, die in Ihrem Freistellungsbescheid genannten gemeinnützigen Zwecke - Förderung von Wiss…
Von
Berliner Feuerwehr
Betreff
AW: Präsentation - Dienstversammlung 13./14.05.2019 [#146346]
Datum
4. Juli 2019 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, die in Ihrem Freistellungsbescheid genannten gemeinnützigen Zwecke - Förderung von Wissenschaft und Forschung - Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sind für die Gebührenbefreiung nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 VGebO leider nicht ausreichend. Eine Gebührenbefreiung kommt danach nur in Betracht, wenn die Amtshandlung unmittelbar der Durchführung gemeinnütziger u.a. Zwecke dient. Dies kann ich hier nicht erkennen. Auch aus Ihrer Satzung ergibt sich kein Anhaltspunkt, dass der Informationszugang vom Vereinszweck unmittelbar gedeckt ist. Ich gehe also noch von einer Gebührenpflicht aus und bitte um Rückmeldung, ob Sie an dem Akteneinsichtsantrag festhalten. Sollte dies der Fall sein, bitte ich auch um Mitteilung, ob Sie Interesse an den in der Präsentation enthaltenen Fotos von Mitarbeitern haben. Diese müssten andernfalls in die Informationsweitergabe einbezogen werden. Mit freundlichen Grüßen