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Präsents des Ministeriums beim World Economic Forum 2020 in Davos

Wie viele Mitarbeiter des Ministeriums haben am World Economic Forum 2020 in Davos
teilgenommen oder waren zeitweise dort anwesend.

Mit welchen Verkehrsmitteln sind dies Mitarbeiter dort angereist.

Welche finanziellen Mitteln hat das Ministerium für An- und Abreise und den Aufenthalt im
Einzelnen aufgewandt.

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  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Jochen Schlegel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele M…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Jochen Schlegel
Betreff
Präsents des Ministeriums beim World Economic Forum 2020 in Davos [#176469]
Datum
25. Januar 2020 17:27
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Mitarbeiter des Ministeriums haben am World Economic Forum 2020 in Davos teilgenommen oder waren zeitweise dort anwesend. Mit welchen Verkehrsmitteln sind dies Mitarbeiter dort angereist. Welche finanziellen Mitteln hat das Ministerium für An- und Abreise und den Aufenthalt im Einzelnen aufgewandt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jochen Schlegel Anfragenr: 176469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176469
Mit freundlichen Grüßen Jochen Schlegel

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