Präsents des Ministeriums beim World Economic Forum 2020 in Davos

Wie viele Mitarbeiter des Ministeriums haben am World Economic Forum 2020 in Davos
teilgenommen oder waren zeitweise dort anwesend.

Mit welchen Verkehrsmitteln sind dies Mitarbeiter dort angereist.

Welche finanziellen Mitteln hat das Ministerium für An- und Abreise und den Aufenthalt im
Einzelnen aufgewandt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Jochen Schlegel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele M…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Jochen Schlegel
Betreff
Präsents des Ministeriums beim World Economic Forum 2020 in Davos [#176470]
Datum
25. Januar 2020 17:27
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Mitarbeiter des Ministeriums haben am World Economic Forum 2020 in Davos teilgenommen oder waren zeitweise dort anwesend. Mit welchen Verkehrsmitteln sind dies Mitarbeiter dort angereist. Welche finanziellen Mitteln hat das Ministerium für An- und Abreise und den Aufenthalt im Einzelnen aufgewandt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jochen Schlegel Anfragenr: 176470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176470
Mit freundlichen Grüßen Jochen Schlegel
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010 - 289/004 , hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Schlegel ich bestätig…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Betreff: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010 - 289/004 , hier: Eingangsbestätigung
Datum
27. Januar 2020 07:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlegel ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. Januar 2020, eingegangen im BMZ am 27. Januar 2020. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Gebührenhinweis: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
WG: Betreff: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010 - 289/004 , hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Schlegel, zur Si…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
WG: Betreff: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010 - 289/004 , hier: Eingangsbestätigung
Datum
27. Januar 2020 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schlegel, zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens ist es erforderlich, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse nicht sichergestellt. Mit Bezug auf meine u.a. Mail bitte ich Sie, mir noch die ladungsfähige Postanschrift zu übersenden. Sobald die ladungsfähige Postanschrift vorliegt, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte ich keine Rückmeldung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Jochen Schlegel
AW: WG: Betreff: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010 - 289/004 , hier: Eingangsbestätigung [#176470] Sehr geehrte<< An…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Jochen Schlegel
Betreff
AW: WG: Betreff: IFG-Antrag, GZ: Z14 04010 - 289/004 , hier: Eingangsbestätigung [#176470]
Datum
27. Januar 2020 11:08
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Postanschrift lautet: Jochen Schlegel c/o WILLMANN+ KOLLEGEN GMBH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT LESSINGSTR. 1 04109 LEIPZIG Mit freundlichen Grüßen Jochen Schlegel Anfragenr: 176470 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/176470

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/004 - Präsenz des BMZ beim World Enconomic Forum 2020 in Davos; hier: Bescheid S…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 - 0289/004 - Präsenz des BMZ beim World Enconomic Forum 2020 in Davos; hier: Bescheid
Datum
18. Februar 2020 10:42
Status
Sehr geehrter Herr Schlegel, ich beziehe mich auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 25. Januar 2020 und übersende Ihnen meinen Bescheid vom 18. Februar 2020. Mit freundlichen Grüßen