Präsenzaufgabe

1. Wie ist Unterrichtsausfall definiert?

2. Gibt es eine Statistik diesen?
2.1 wenn ja bitte senden sie mir diese zu?

3. Gibt es auch formen von Unterricht bei dem keine Lehrkraft anwesend ist?
3.1 wird dies auch Sttistisch erhoben
3.1.1 bitte hänngn sie diese an

4. gibt es Forgaben an die Schulen
4.1 bitte senden sie mir diese zu

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. November 2017
  • Frist
    30. Dezember 2017
  • 0 Follower:innen
Kai Boxberg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Kai Boxberg
Betreff
Präsenzaufgabe [#25474]
Datum
28. November 2017 10:43
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie ist Unterrichtsausfall definiert? 2. Gibt es eine Statistik diesen? 2.1 wenn ja bitte senden sie mir diese zu? 3. Gibt es auch formen von Unterricht bei dem keine Lehrkraft anwesend ist? 3.1 wird dies auch Sttistisch erhoben 3.1.1 bitte hänngn sie diese an 4. gibt es Forgaben an die Schulen 4.1 bitte senden sie mir diese zu
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai Boxberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kai Boxberg
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Boxberg, alle Informationen der Landesregierung zur Erfassung des Unterrichtsausfalls finden S…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Präsenzaufgabe [#25474]
Datum
29. November 2017 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Boxberg, alle Informationen der Landesregierung zur Erfassung des Unterrichtsausfalls finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Schule und Bildung (https://www.schulministerium.nrw.de). Das Ministerium behält sich auch vor, jährlich eine Statistik zu den Ergebnissen der Erhebung zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen
Kai Boxberg
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Aber ich finde keine Statistik über den Unterrichtsa…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Kai Boxberg
Betreff
AW: AW: Präsenzaufgabe [#25474]
Datum
29. November 2017 16:36
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für ihre Antwort. Aber ich finde keine Statistik über den Unterrichtsausfall auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Weiter haben sie meine Fragen nicht beantwortet. Hat die Bezirksregierung den Schulen Anweisungen zum Verfahren in Sachen Unterrichtsausfall gemacht schriftlich oder rein mündlich. Eine Definition haben Sie mir auch nicht nenen können. Vielen Dank für Ihre Weiteren mühen Kai Boxberg Anfragenr: 25474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Boxberg, für die Thematik ist ausschließlich das Ministerium zuständig. Für weitere Fragen fin…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: AW: Präsenzaufgabe [#25474]
Datum
30. November 2017 08:59
Status
Sehr geehrter Herr Boxberg, für die Thematik ist ausschließlich das Ministerium zuständig. Für weitere Fragen finden Sie auf der Seite des Bildungsportals eine Mailadresse, an die Sie sich wenden können. Mit freundlichen Grüßen