Präventionskampagne , Budget

Sehr geehrte Frau Ludwig.

Für die geplante Cannabis Präventionskampagne "Mach Dich schlau" gibt es nur ein Budget von 60.000,-€. Im Gegensatz dazu wird mindestens eine Milliarde Eure für die Repression ausgegeben. (lt.Haukap Studie)
Wie passt das zu Ihrer Behauptung, dass die Prävention für die Bundesregierung den gleichen Stellenwert hat wie die Repression?
Sollte das Budget dann nicht auch gleich verteilt sein?
Wie sieht die Aufteilung des finanziellen Aufwands, getrennt nach Repression und Prävention im einzelnen aus?
Hat die Bundesregierung dazu offizielle Statistiken?
Darf ich die bitte sehen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Benjamin Kluck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Benjamin Kluck
Betreff
Präventionskampagne , Budget [#188254]
Datum
5. Juni 2020 21:56
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> Für die geplante Cannabis Präventionskampagne "Mach Dich schlau" gibt es nur ein Budget von 60.000,-€. Im Gegensatz dazu wird mindestens eine Milliarde Eure für die Repression ausgegeben. (lt.Haukap Studie) Wie passt das zu Ihrer Behauptung, dass die Prävention für die Bundesregierung den gleichen Stellenwert hat wie die Repression? Sollte das Budget dann nicht auch gleich verteilt sein? Wie sieht die Aufteilung des finanziellen Aufwands, getrennt nach Repression und Prävention im einzelnen aus? Hat die Bundesregierung dazu offizielle Statistiken? Darf ich die bitte sehen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Kluck Anfragenr: 188254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188254 Postanschrift Benjamin Kluck << Adresse entfernt >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Kluck, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen üb…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: IfG WG: Präventionskampagne , Budget [#188254]
Datum
9. Juni 2020 13:46
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kluck, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Z15-53-01/007 # 168 Sehr geehrter Herr Kluck, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
Präventionskampagne , Budget [#188254]
Datum
2. Juli 2020 11:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Z15-53-01/007 # 168 Sehr geehrter Herr Kluck, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 5. Juni 2020. Die von Ihnen angesprochene Präventionskampagne "Mach Dich schlau" wird von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finanziert und realisiert. Ich möchte Sie daher bitten sich hinsichtlich des Budget für die Kampagne direkt dorthin zu wenden. Die nachgefragten Informationen zur Aufteilung des finanziellen Aufwands, getrennt nach Repression und Prävention liegen im Bundesministerium für Gesundheit bzw. der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nicht vor. Es ist auch nicht bekannt, ob die Daten von anderer Stelle erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen