Präventionsmaßnahmen Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus

Antrag nach dem IFG M-V

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Präventionsmaßnahmen seitens der Rostocker Straßenbahn AG in Bezug auf den SARS-CoV-2 Virus
1.) zum Schutz der eigenen Angestellten
2.) zum Schutz von Angestellten externer Dienstleister (bspw. Fahrausweisprüfer)
3.) zum Schutz der Fahrgäste
bisher ergriffen wurden und, ob erweiterte Präventionsmaßnahmen bei einer evtl. Verschlimmerung der aktuellen Lage ausgearbeitet worden sind.
Bitte lassen Sie mir hierzu auch sämtliche betriebliche Anweisungen, Leitlinien oder Ratgeber zukommen.

Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Präventions…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Präventionsmaßnahmen Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus [#184123]
Datum
7. April 2020 10:01
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erteilen Sie mir Auskunft darüber, welche Präventionsmaßnahmen seitens der Rostocker Straßenbahn AG in Bezug auf den SARS-CoV-2 Virus 1.) zum Schutz der eigenen Angestellten 2.) zum Schutz von Angestellten externer Dienstleister (bspw. Fahrausweisprüfer) 3.) zum Schutz der Fahrgäste bisher ergriffen wurden und, ob erweiterte Präventionsmaßnahmen bei einer evtl. Verschlimmerung der aktuellen Lage ausgearbeitet worden sind. Bitte lassen Sie mir hierzu auch sämtliche betriebliche Anweisungen, Leitlinien oder Ratgeber zukommen. Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus! ----------------------------------------------------------------------------- Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz M-V. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184123 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Präventionsmaßnahmen Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus [#184123]
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Präventionsmaßnahmen Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus [#184123]
Datum
7. April 2020 10:02
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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36,5 KB
Rostocker Straßenbahn AG
Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123) Sehr geehrteAntragsteller/in die a…
Von
Rostocker Straßenbahn AG
Betreff
Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123)
Datum
8. April 2020 17:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die auf Ihrem Fax-Schreiben angegebene Mail-Adresse war nicht korrekt, die Schrift ist teilweise sehr verzehrt und schwer zu entziffern. Ich denke, es ist nicht zu viel verlangt, das Ganze in einer lesbaren Form einzureichen. Jetzt der zweite Versuch ... Von: Antragsteller/in Gesendet: Mittwoch, 8. April 2020 17:04 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123) Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen: 1.) Präventionsmaßnahmen der RSAG zum Schutz der Angestellten Neben den üblichen Hygiene-Maßnahmen (Hände regelmäßig waschen, Verzicht auf Händeschütteln etc.) gelten verbindliche Verhaltensregeln: - spezielle Regeln, wenn die Mitarbeiter aus einem Risikogebiet zurückkommen, wenn sie generell aus dem Urlaub zurückkommen, wenn in ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis Fälle von Corona auftreten oder sie selbst zu einer mit Corona infizierten Person Kontakt hatten - für die Mitarbeiter steht zusätzliches Händedesinfektionsmittel zur Verfügung - verschärfte Abstandsregeln (mindestens 2 m) während des Dienstes/der Arbeit und in allen Pausenräumen - Verzicht auf Dienstreisen - Fahrerarbeitsplätze wurden auch im Bus separiert, d.h. vom Fahrgastraum abgetrennt: Bereits seit 12. März 2020 bleibt die vorderste Tür bei allen RSAG-Bussen zum Schutz des Fahrpersonals geschlossen. Straßenbahnfahrer haben ja ihre eigene Kabine. Der Kundenkontakt der Fahrer wird somit vermieden. - zusätzliche Desinfektion der Fahrerarbeitsplätze in Bus und Straßenbahn - auf den Betriebshöfen zusätzliche Desinfektion von Flächen, mit denen die Hände vermehrt in Kontakt kommen - es werden keine internen und externen Bewerbungsgespräche mehr geführt 2.) Präventionsmaßnahmen der RSAG zum Schutz externer Dienstleister (bspw. Fahrausweisprüfer) - sind aufgrund der verschärften Abstandsregeln zurzeit nicht im Einsatz bzw. vor Ort 3.) Präventionsmaßnahmen der RSAG zum Schutz der Fahrgäste - Desinfektion und Intensivierung der Reinigung: Die RSAG lässt alle eingesetzten Busse und Straßenbahnen wie üblich jeden Tag reinigen. Zusätzlich erfolgt eine gezielte Reinigung und Desinfektion der Haltestangen, Griffstangen, Türtaster, Entwerter, Sitzbankstützen, Fensterrahmen etc., um das Infektionsrisiko bei der Berührung von Schlaufen, Stangen oder Haltewunschknöpfen zu minimieren. - Schutz des Fahrpersonals: Seit 12. März 2020 bleibt die vorderste Tür der Busse geschlossen, so dass dort kein Ein- und Ausstieg mehr möglich ist. Die Fahrgäste werden mittels Fahrgastinformation darauf aufmerksam gemacht, die hinteren Türen zu benutzen. Mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen, die aus anderen Gründen nicht erkennen können, dass die vorderste Tür geschlossen bleibt, werden durch das Fahrpersonal informiert. Während dieser Maßnahme entfällt das sonst übliche Einsteigen aller Fahrgäste ab 20 Uhr beim Fahrer. Die Fahrscheinpflicht bliebt weiterhin bestehen. - Automatische Türöffnung an Haltestellen: Seit dem 12. März 2020 werden alle Fahrzeugtüren bei Bus und Straßenbahn bei jedem Halt automatisch durch das Fahrpersonal geöffnet. Für Fahrgäste entfällt somit das Drücken des Türöffnungs-Tasters zum Ein- und Aussteigen. Die Taste für das "Halten auf Wunsch" im Bus muss hingegen weiterhin bedient werden. - Fahrgäste, die beim Ticketkauf keine Flächen auf den Automaten berühren möchten, können ganz einfach über das Mobile Ticketing (VVW-Webshop oder in der VVW-App), also mobil über das eigene Smartphone oder Tablet, ihren Fahrausweis erwerben. - Jeder Fahrgast muss in eigener Verantwortung prüfen, welche Fahrten er mit dem ÖPNV machen möchte: Die Empfehlung der Stadt ist, nur die wirklich notwendigen Fahrten mit Bus und Bahn zu machen. In den Fahrzeugen gelten die gleichen Abstandsregeln: Der aktuelle Belegungsgrad ermöglicht einen ausreichenden Sicherheitsabstand. - Alle RSAG-Kundenzentren sind seit 14. März 2020 bis auf weiteres geschlossen. Fahrgäste können sich bei Fragen an die Service-Hotline unter 0381 802 1900 wenden. - Die Kantine der RSAG auf dem Betriebshof in der Hamburger Straße bleibt bis auf weiteres für externe Gäste geschlossen. Grundsätzlich hat die RSAG einen eigenen Krisenstab, der die aktuelle Situation entsprechend bewertet. Darüber hinaus stehen wir in Abstimmung mit dem Verwaltungsstab der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Neben der RSAG sind übrigens die Verkehrsunternehmen Rebus, DB Regio (S-Bahn), Odeg, Mecklenburgische Bäderbahn "Molli" und die Weiße Flotte in Rostock und im Landkreis innerhalb des Verkehrsverbundes Warnow aktiv. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123) [#184123] Sehr geehrteAntragste…
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123) [#184123]
Datum
14. April 2020 07:21
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte die Probleme bzgl. der Lesbarkeit zu entschuldigen obwohl ich mir nicht erklären kann, weshalb die Schrift verzerrt dargestellt wird/wurde. Bei der angegebenen E-Mailadresse handelte es sich um eine De-Mail Adresse, welche durch vorherige Verifizierung (Identifikation per Personalausweis) eine rechtssichere Kommunikation ermöglicht. Diese ist aber auch nur nutzbar, wenn der Absender ebenfalls über eine De-Mail Adresse verfügt. Ich habe nun meine Signatur mit meiner normalen Mailadresse ergänzt. Für Ihre schnelle Beauskunftung meiner Anfrage möchte ich mich zunächst bei Ihnen bedanken, bitte Sie aber noch um Gestattung von Nachfragen zu folgenden Punkten: Sind die getroffenen Präventionsmaßnahmen zeitlich an die SARS-CoV-2-BekämpfV des Landes gebunden oder entscheidet der Krisenstab eigenverantwortlich? Welche Maßnahmen würden bei Außerkrafttreten der Verordnung bspw. aufgehoben und welche Maßnahmen würden bestehen bleiben? spezielle Regeln, wenn die Mitarbeiter aus einem Risikogebiet zurückkommen, wenn sie generell aus dem Urlaub zurückkommen, wenn in ihrem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis Fälle von Corona auftreten oder sie selbst zu einer mit Corona infizierten Person Kontakt hatten - Wie genau sehen diese Regelungen aus? verschärfte Abstandsregeln (mindestens 2 m) während des Dienstes/der Arbeit und in allen Pausenräumen -Wie wird die Einhaltung dieser verschärften Abstandsregeln kontrolliert? Für die weitere Beantwortung bedanke ich mich im Voraus und wünsche Ihnen einen guten Wochenstart. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184123
<< Anfragesteller:in >>
AW: Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123) [#184123]
An Rostocker Straßenbahn AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123) [#184123]
Datum
15. April 2020 10:45
An
Rostocker Straßenbahn AG
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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37,6 KB

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Rostocker Straßenbahn AG
AW: Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123) [#184123] Guten Tag Herr Antrag…
Von
Rostocker Straßenbahn AG
Betreff
AW: Präventionsmaßnahmen der Rostocker Straßenbahn AG - SARS-CoV-2 Virus (#184123) [#184123]
Datum
6. Mai 2020 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, aus unserer Sicht haben wir Ihre Anfrage bereits in der ersten Mail sehr ausführlich mit vielen Fakten beantwortet: Damit haben sie alle verfügbaren Auskünfte erhalten. Sie können davon ausgehen, dass die internen Maßnahmen und Verhaltensregeln wie alle anderen internen Anweisungen durch unsere Führungskräfte und unseren Verantwortlichen für Arbeitssicherheit kontrolliert werden. Aktuell ändern sich die Verordnungen seitens der Landesregierung etc. so schnell, da reagieren wir dann entsprechend. Freundliche Grüße