Predictive Policing (Berlin)

Anfrage an: Polizei Berlin

a) Dokumente zur Entscheidung gegen kommerziellen Predictive Policing Anbieter und für die Entwicklung eines eigenen Konzeptes.

b) Dokumente über die gegenwärtige Entwicklung/Nutzung eines eigenen Predictive Policing Konzeptes.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Predictive Policing (Berlin) [#18029]
Datum
7. Oktober 2016 18:23
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Dokumente zur Entscheidung gegen kommerziellen Predictive Policing Anbieter und für die Entwicklung eines eigenen Konzeptes. b) Dokumente über die gegenwärtige Entwicklung/Nutzung eines eigenen Predictive Policing Konzeptes.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Predictive Policing (Berlin) [#18029]
Datum
1. November 2016 12:56
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in die Antwort auf Ihre Anfrage geht Ihnen auf dem Postwege zu. Mit freundlichen Grüßen