Predictive Policing in Hessen

a) Alle Dokumente zum Test kommerzieller Predictive Policing Software.

b) Alle Dokumente zur Entscheidung keine kommerzielle Predictive Policing Software zu verwenden, sondern ein eigenes Predictive Policing Konzept zu entwickeln.

b) All Dokumente zur aktuellen Entwicklung/Nutzung von Predictive Policing in Hessen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
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Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Alle Dokumente z…
An Hessisches Landeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Predictive Policing in Hessen [#18022]
Datum
7. Oktober 2016 16:09
An
Hessisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Alle Dokumente zum Test kommerzieller Predictive Policing Software. b) Alle Dokumente zur Entscheidung keine kommerzielle Predictive Policing Software zu verwenden, sondern ein eigenes Predictive Policing Konzept zu entwickeln. b) All Dokumente zur aktuellen Entwicklung/Nutzung von Predictive Policing in Hessen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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