Predictive Policing in NRW

Anfrage an: Landeskriminalamt NRW

a) Verträg/Vereinbarungen/Kommunikation mit Predictive Policing Herstellern (z.B. IfmPt), auf dessen Grundlage Predictive Policing durchgeführt wurde/wird.

b) All Dokumente zum Predictive Policing.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landeskriminalamt NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Predictive Policing in NRW [#18021]
Datum
7. Oktober 2016 15:52
An
Landeskriminalamt NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Verträg/Vereinbarungen/Kommunikation mit Predictive Policing Herstellern (z.B. IfmPt), auf dessen Grundlage Predictive Policing durchgeführt wurde/wird. b) All Dokumente zum Predictive Policing.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeskriminalamt NRW
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die Stellungnahme zu der …
Von
Landeskriminalamt NRW
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
7. November 2016 08:42
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt übersende ich Ihnen die Stellungnahme zu der o. a. Anfrage. Mit freundlichen Grüßen