Predictive Policing

In mehreren Bundesländern kommt eine Prognosesoftware zum Einsatz, die vorausschauende Polizeiarbeit oder „Predictive Policing" ermöglicht. Dabei soll „Predictive Policing" die Arbeit von Analysten unterstützen, da Einbruchsserien, basierend auf bestimmten Mustern, schneller erkannt werden.
Nach der Aussage der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (LT NRW Drs. 16/6823) soll in Nordrhein-Westfalen eine solche Prognosesoftware eingesetzt werden. Außerdem ist bekannt, dass diese Methode in Bayern getestet wird.

1. Wie wird diese Methode zur Verbrechensbekämpfung beurteilt?
2. Wie wird über die rechtliche Zulässigkeit beurteilt?
3. Wird der Einsatz einer solchen Software geplant? Wenn ja, welche Software soll zum Einsatz kommen?
4. Sofern ein konkretes Angebot vorliegt: Was kostet die Anschaffung der Software, sowie deren Pflege?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Dezember 2014
  • Frist
    23. Januar 2015
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In mehre…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Predictive Policing [#8186]
Datum
20. Dezember 2014 10:21
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In mehreren Bundesländern kommt eine Prognosesoftware zum Einsatz, die vorausschauende Polizeiarbeit oder „Predictive Policing" ermöglicht. Dabei soll „Predictive Policing" die Arbeit von Analysten unterstützen, da Einbruchsserien, basierend auf bestimmten Mustern, schneller erkannt werden. Nach der Aussage der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (LT NRW Drs. 16/6823) soll in Nordrhein-Westfalen eine solche Prognosesoftware eingesetzt werden. Außerdem ist bekannt, dass diese Methode in Bayern getestet wird. 1. Wie wird diese Methode zur Verbrechensbekämpfung beurteilt? 2. Wie wird über die rechtliche Zulässigkeit beurteilt? 3. Wird der Einsatz einer solchen Software geplant? Wenn ja, welche Software soll zum Einsatz kommen? 4. Sofern ein konkretes Angebot vorliegt: Was kostet die Anschaffung der Software, sowie deren Pflege?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Anfrage nach dem ThürIFG: Predective Policing [#8186] ursprüngliche Anfrage kam nicht an, jedoch die Erinnerungsma…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem ThürIFG: Predective Policing [#8186]
Datum
12. Februar 2015
Status
Warte auf Antwort
ursprüngliche Anfrage kam nicht an, jedoch die Erinnerungsmail -> erneut senden an die Referats-E-Mailadresse.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Predictive Policing" vom 20.12.2014 …
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Predictive Policing [#8186]
Datum
12. Februar 2015 15:05
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Predictive Policing" vom 20.12.2014 (#8186) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8186 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Anfrage nach dem ThürIFG; Predective Policing [#8186]
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem ThürIFG; Predective Policing [#8186]
Datum
3. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen