Preisprüfung Gräflicher Park Bad Driburg

- Dokumente und Ergebnisse der Preisprüfung des Gräflichen Parks Bad Driburg (2019) in elektronischer Form

Ein großes Interesse der Allgemeinheit ist gegeben. Die Diskussion zur Verlängerung des Vertrags wird in der Bevölkerung und den Lokalmedien seit Monaten breit diskutiert. Der Graf als Besitzer des Parks und der Bürgermeister der Stadt Bad Driburg haben die angefragte Preisprüfung bereits mehrfach in offenen Briefen in Lokalzeitungen erwähnt.

Ein möglicher Schaden durch das Offenlegen der Informationen entstehen könnte ist nicht erkennbar - maximal geringfügig. Der einzige mögliche Konkurrent in dieser Sache ist die Stadt Bad Driburg selbst, die diese Informationen bereits besitzt.

Die Informationen sind deshalb entsprechend § 8 Satz 3 IFG NRW nicht geschützt.

Quellen:
https://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/bad_driburg/22743328_Bad-Driburgs-Buergermeister-wendet-sich-mit-offenem-Brief-an-Buerger.html

https://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/bad_driburg/22642715_Kurpark-Bad-Driburg-Kontroverse-zwischen-Stadt-und-Unternehmen.html

https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Hoexter/Bad-Driburg/4177766-Offener-Brief-an-Kommunalpolitik-vor-dem-Hintergrund-der-Corona-Krise-Graf-will-Schulterschluss-mit-Stadtrat

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Preisprüfung Gräflicher Park Bad Driburg [#183988]
Datum
4. April 2020 22:29
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente und Ergebnisse der Preisprüfung des Gräflichen Parks Bad Driburg (2019) in elektronischer Form Ein großes Interesse der Allgemeinheit ist gegeben. Die Diskussion zur Verlängerung des Vertrags wird in der Bevölkerung und den Lokalmedien seit Monaten breit diskutiert. Der Graf als Besitzer des Parks und der Bürgermeister der Stadt Bad Driburg haben die angefragte Preisprüfung bereits mehrfach in offenen Briefen in Lokalzeitungen erwähnt. Ein möglicher Schaden durch das Offenlegen der Informationen entstehen könnte ist nicht erkennbar - maximal geringfügig. Der einzige mögliche Konkurrent in dieser Sache ist die Stadt Bad Driburg selbst, die diese Informationen bereits besitzt. Die Informationen sind deshalb entsprechend § 8 Satz 3 IFG NRW nicht geschützt. Quellen: https://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/bad_driburg/22743328_Bad-Driburgs-Buergermeister-wendet-sich-mit-offenem-Brief-an-Buerger.html https://www.nw.de/lokal/kreis_hoexter/bad_driburg/22642715_Kurpark-Bad-Driburg-Kontroverse-zwischen-Stadt-und-Unternehmen.html https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Hoexter/Bad-Driburg/4177766-Offener-Brief-an-Kommunalpolitik-vor-dem-Hintergrund-der-Corona-Krise-Graf-will-Schulterschluss-mit-Stadtrat
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183988 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
IFG Antrag Gräflicher Park Bad Driburg Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Zugang zu den bei meiner Beh…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
IFG Antrag Gräflicher Park Bad Driburg
Datum
16. April 2020 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Zugang zu den bei meiner Behörde vorhandenen Informationen zu der Preisprüfung in Bezug auf den Gräflichen Park in Bad Driburg nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) vom 27. November 2001 habe ich erhalten. Derzeit wird diesseits geprüft, inwieweit die gewünschten Informationen entsprechend der gesetzlichen Regelungen zur Verfügung gestellt werden können. Hierzu bedarf es der Sichtung aller Unterlagen sowie der Überprüfung, ob und inwieweit es etwaige Schutzinteressen gibt, die einer Zurverfügungstellung der angeforderten Informationen entgegenstehen können. Hier kommt insbesondere der Schutz von öffentlichen Belangen, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen aber auch von personenbezogenen Daten in Betracht. Ein abstrakter Ausschluss jeglicher Schutzwürdigkeit der von Ihnen gewünschten Informationen ist unter Berücksichtigung von § 10 Abs. 2 IFG NRW nicht angezeigt. Die Unterlagen müssen in der Folge entsprechend aufbereitet und mitunter auch geschwärzt werden. Gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW können für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben werden. Die Höhe richtet sich nach dem Gebührentarif der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) vom 19. Februar 2002. Für die Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen, ist gem. Ziffer 1.3.3 des Gebührentarifs eine Gebühr von 10 - 1.000 EUR vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Richtwerte für Verwaltungsaufwand gemäß Erlass des ehemals Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56-36.08.09 - vom 08. August 2016, ist nach vorläufiger Schätzung von Gebühren in Höhe von mind. 400,00 EUR auszugehen. Gründe von einer Gebührenerhebung abzusehen, sind derzeit weder substantiiert vorgetragen, noch ersichtlich. Allein der Hinweis, dass die angeforderten Informationen nicht nur für den Privatgebrauch, sondern vielmehr für die Öffentlichkeit bestimmt sind, genügt für eine derartige Billigkeitsentscheidung nicht. Ich bitte demnach um Mitteilung Ihrerseits, ob Ihr Antrag nach dem IFG NRW aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall werde ich die Zusammenstellung der Informationen in Verbindung mit einem entsprechenden Gebührenbescheid veranlassen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag Gräflicher Park Bad Driburg [#183988] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke für die schnelle Antw…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Gräflicher Park Bad Driburg [#183988]
Datum
16. April 2020 08:52
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke für die schnelle Antwort auf meine Anfrage. Den IFG-Antrag in dieser Form werde ich aktuell nicht aufrechterhalten. Welche öffentlichen Belange nach § 6 IFG NRW sind hier möglicherweise betroffen? Damit müssten Sie sich auf "die öffentliche Sicherheit oder Ordnung" beziehen, was für eine Preisprüfung eines Kurparks eher auszuschließen ist. Gibt es im Preisgutachten ein Fazit bzw. ein gesammeltes Endergebnis? Dieses frage ich hiermit nach dem IFG NRW an. Sollte diese Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183988

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag Gräflicher Park Bad Driburg [#183988] Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte hiermit an meine IFG…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag Gräflicher Park Bad Driburg [#183988]
Datum
19. Mai 2020 09:29
An
Bezirksregierung Detmold
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte hiermit an meine IFG-Anfrage vom 16. April erinnern. Danke für Ihre Mühen und bleiben Sie stets gesund! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183988 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183988