Prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen lt. CoronaImpfV

Dokumente und Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrundlage für "prekäre[n] Arbeits- und Lebensbedingungen" (§ 4 Nr. 8 CoronaImpfV) hervorgeht.

Ferner Dokumente, aus denen hervorgeht, wer aufgrund welches Leitfadens wann entscheidet, welche Personen der vorangehend genannten Impfgruppe entsprechen, wenn es zu einer Terminvergabe kommt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 4 Follower:innen
Felix S. Schulz
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)
Betreff
Prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen lt. CoronaImpfV [#214317]
Datum
5. März 2021 02:43
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Unterlagen, aus denen die Bemessungsgrundlage für "prekäre[n] Arbeits- und Lebensbedingungen" (§ 4 Nr. 8 CoronaImpfV) hervorgeht. Ferner Dokumente, aus denen hervorgeht, wer aufgrund welches Leitfadens wann entscheidet, welche Personen der vorangehend genannten Impfgruppe entsprechen, wenn es zu einer Terminvergabe kommt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz Anfragenr: 214317 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214317/ Postanschrift Felix S. Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix S. Schulz (Büro Heidi Reichinnek, MdB)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!