Presse-/Twitterstrategie der Generalbundesanwaltschaft

Informationen über die Pressestrategie, insbesondere welche Vertriebswege (RSS-Feed etc.) erörtert und schließlich verfolgt wurden sowie alle Dokumente über diesbezügliche Entschlüsse, insbesondere zum Entschluss zur Einrichtung des Twitter-Accounts.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. August 2017
  • Frist
    22. September 2017
  • 2 Follower:innen
Till Seyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Till Seyer
Betreff
Presse-/Twitterstrategie der Generalbundesanwaltschaft [#24387]
Datum
21. August 2017 13:45
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Pressestrategie, insbesondere welche Vertriebswege (RSS-Feed etc.) erörtert und schließlich verfolgt wurden sowie alle Dokumente über diesbezügliche Entschlüsse, insbesondere zum Entschluss zur Einrichtung des Twitter-Accounts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Till Seyer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Till Seyer
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
21. August 2017 13:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung der Eingaenge. In Ausnahmefaellen kann ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. ############################################################################ Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>> ############################################################################
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben …
Von
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Betreff
Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>>
Datum
22. September 2017 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin / Sehr geehrter Absender, E-Mails haben keine fristwahrende Wirkung. Sollte Ihre Nachricht fristgebundene Verfahrensantraege oder Schriftsaetze enthalten, uebermitteln Sie diese bitte nochmals per Telefax (Nr.: 0721/8191-590) oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail koennen nur unter Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass elektronische Posteingaenge nur montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.40 Uhr und freitags von 7.30 bis 14.35 Uhr bearbeitet werden koennen. Außerhalb dieser Dienstzeiten und an Wochenenden erfolgt keine Bearbeitung der Eingaenge. In Ausnahmefaellen kann ein Bereitschaftsdienst telefonisch ueber Rufnummer 0721/8191-0 kontaktiert werden. Hinweise oder Anzeigen nehmen jederzeit auch alle Polizeidienststellen entgegen. Weiterhin bitten wir Sie zu beachten, dass dieses E-Mail-Konto nur fuer das Absenden dieser Rückantwort verwendet wird. E-Mails an diese Adresse werden automatisch geloescht. ############################################################################ Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort auf Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>> ############################################################################

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Till Seyer
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#24387] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Details
Von
Till Seyer
Betreff
AW: Ihre E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> [#24387]
Datum
22. September 2017 10:53
An
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Presse-/Twitterstrategie der Generalbundesanwaltschaft“ vom 21.08.2017 (#24387) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Till Seyer Anfragenr: 24387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>