Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus

Ich arbeite als Journalistin für mephisto 97.6.
Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>.

Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg.

Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch?

2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch?

3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch?

4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt?

5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf.

6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf.

7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür?

8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf.

Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Dezember 2021
  • Frist
    10. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren, Ich arbeite als Journalistin für mephisto 97.6. Sie erreichen mich …
An Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234518]
Datum
3. Dezember 2021 23:53
An
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich arbeite als Journalistin für mephisto 97.6. Sie erreichen mich telefonisch unter <Telefonnr>. Gerade recherchiere ich zur Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Die Recherche entsteht in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal (<Link> einem Netzwerk für Lokaljournalismus. Um deutschlandweit Antworten strukturiert zu erfassen, stellen alle involvierten Medien ihre Anfragen über die Plattform „FragDenStaat“. Deshalb erreicht Sie diese Anfrage von uns über diesen Weg. Als Klinik mit öffentlicher Trägerschaft sind Sie eine Behörde im Sinne des Pressegesetzes und unterliegen einer besonderen Pflicht zur Auskunft. Ich bitte ich Sie daher um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen: 1) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch? 2) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (sogenannte kriminologische Indikation) durch? 3) Führt Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation) durch? 4) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, mit welchen Methoden (medikamentös, Vakuumaspiration oder Curettage) werden diese durchgeführt? 5) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs durchführt, bis zur wievielten Schwangerschaftswoche werden diese durchgeführt? Sollten Sie mehrere Methoden anbieten, schlüsseln Sie die Antwort bitte nach Methode auf. 6) Falls Ihr Haus Schwangerschaftsabbrüche durchführt, welche Kosten werden dafür berechnet? Schlüsseln Sie diese bitte nach Methode auf. 7) Falls Ihr Haus keine Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 1 (sogenannte Beratungsindikation) des Strafgesetzbuchs durchführt, was ist der Grund dafür? 8) Wie viele Schwangerschaftsabbrüche (alle Indikationen einberechnet) hat Ihr Haus in den Jahren 2019 bis 2021 (Stichtag: 15. November 2021) durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie uns die Anzahl der Abbrüche pro Jahr und rechtlicher Indikation auf. Uns ist es wichtig, wie bei jeder Recherche, ergebnisoffen zu recherchieren. Ob und in welchem Umfang eine Veröffentlichung erfolgt, ist noch nicht entschieden. Diese Entscheidung wird erst nach Abschluss der Recherchen getroffen.
Ich verweise darauf, dass Sie als öffentliche Einrichtung zur Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet sind (Sächsisches Gesetz über die Presse, § 4). Ich bitte Sie um eine Antwort innerhalb einer Woche. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, geben Sie bitte kurz Bescheid. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234518/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Wie mir in einem Telefonat mit der Pressestelle des Uniklinikums mitgeteilt wurde,…
An Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234518]
Datum
10. Januar 2022 11:31
An
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wie mir in einem Telefonat mit der Pressestelle des Uniklinikums mitgeteilt wurde, konnte meine Anfrage vom 3. Dezember 2021 wegen der aktuell hohen Belastung der Kliniken aufgrund von Corona offenbar noch nicht beantwortet werden. Diese Belastung stellen wir nicht in Abrede und wenn die Beantwortung unserer Anfrage vor diesem Hintergrund ggf. etwas länger dauert, nehmen wir dies mit vollstem Verständnis hin. Zugleich weisen wir aber darauf hin, dass der einfachgesetzlich sowie verfassungsrechtlich verankerte Auskunftsanspruch der Presse nicht durch eine lange Untätigkeit der auskunftspflichtigen Stelle unterlaufen werden darf. Zwar ist eine gesetzliche Antwortfrist nicht vorgesehen, jedoch müssen die Anfragen der Presse so zeitnah beantwortet werden, dass die Presse ihrer Tätigkeit angemessen nachkommen kann. Die Recherche zu den Schwangerschaftsabbrüchen soll planmäßig bis Ende Januar abgeschlossen sein. Entscheidungen zur Berichterstattung über die Rechercheergebnisse und entsprechende Veröffentlichungen sollen spätestens im Februar erfolgen. Vor diesem Hintergrund sehe ich einer Antwort nun binnen zwei Wochen entgegen. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234518/
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen
Sehr Antragsteller/in Als Maximalversorger übernimmt das Universitätsklinikum Dresden auch im Fall von Schwanger…
Von
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234518]
Datum
17. Januar 2022 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Als Maximalversorger übernimmt das Universitätsklinikum Dresden auch im Fall von Schwangerschaftsabbrüchen den vorgeschriebenen gesetzlichen Versorgungsauftrag bezüglich Beratung und Behandlung der Patientinnen. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handelt es sich in allen Fällen um einen sensiblen Eingriff, bei dem es zu allererst die Patientinnen zu schützen gilt. Zu konkreten Zahlen und Behandlungen äußern wir uns deshalb nicht. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz wird eine Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche erhoben, für die gegenüber dem Statistischen Bundesamt eine Auskunftspflicht besteht. Wir bitten hier die aktuellen Zahlen zu recherchieren. Beste Grüße

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Auskunft. Ich habe Verständnis, dass es s…
An Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Auskunftsersuchen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Ihrem Haus [#234518]
Datum
19. Januar 2022 00:16
An
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Auskunft. Ich habe Verständnis, dass es sich beim Schwangerschaftsabbruch um ein sensibles Thema handelt. Unsere Recherche bezieht sich auf die Versorgungslage, unser Interesse an Ihren Leistungen als Einrichtung in öffentlicher Trägerschaft bezieht sich dabei vorrangig auf die Indikationen, nach denen Sie einen Schwangerschaftsabbruch als Leistung anbieten. Mit dieser Information gehen Sie weder rechtliche noch personenbezogene Risiken ein. Daher möchte ich Sie mit einem erneuten Verweis auf das Presserecht darum bitten, sich den Fragenkatalog anzusehen und mir bis Donnerstag, den 20. Januar wenigstens die ersten drei Fragen zu beantworten. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234518/