Presseanfrage: Strafanträge der SWB wegen Erschleichens von Leistungen

Presseanfrage

Guten Tag,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge haben die SWB seit dem Beschluss des Stadtrats vom 13.02.2025 zum Verzicht auf Strafanträge und Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen zurückgezogen?
2. Wann ist dies geschehen?

Unter Berufung auf § 4 Abs. 1 IFG NRW bitte ich ferner um Übersendung jeglichen Schriftverkehrs zwischen Ihnen und den SWB hierzu seit dem 13.02.2025.

Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPresseG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. März 2022 – 15 L 92/22; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).

Verweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.

Die Schwärzung personenbezogener Daten in den begehrten Dokumenten dürfte wegen § 9 Abs. 3 IFG NRW nicht erforderlich sein, im Übrigen stimme ich erforderlichen Schwärzungen aber zu und bitte darum, diese individuell zu begründen.

Ich bitte Sie um eine Antwort bis Ende der Woche.

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. Februar 2025
  • Frist
    3. März 2025
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Presseanfrage Guten Tag, ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträ…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Presseanfrage: Strafanträge der SWB wegen Erschleichens von Leistungen [#328388]
Datum
24. Februar 2025 12:55
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Presseanfrage Guten Tag, ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge haben die SWB seit dem Beschluss des Stadtrats vom 13.02.2025 zum Verzicht auf Strafanträge und Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen zurückgezogen? 2. Wann ist dies geschehen? Unter Berufung auf § 4 Abs. 1 IFG NRW bitte ich ferner um Übersendung jeglichen Schriftverkehrs zwischen Ihnen und den SWB hierzu seit dem 13.02.2025. Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPresseG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. März 2022 – 15 L 92/22; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16). Verweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich. Die Schwärzung personenbezogener Daten in den begehrten Dokumenten dürfte wegen § 9 Abs. 3 IFG NRW nicht erforderlich sein, im Übrigen stimme ich erforderlichen Schwärzungen aber zu und bitte darum, diese individuell zu begründen. Ich bitte Sie um eine Antwort bis Ende der Woche. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - presseausweis.jpg Anfragenr: 328388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328388/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Bonn
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte A…
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
24. Februar 2025 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bonn gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Beantwortung Ihrer auf § 4 PresseG NRW…
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
AW: Presseanfrage: Strafanträge der SWB wegen Erschleichens von Leistungen [#328388]
Datum
24. Februar 2025 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Beantwortung Ihrer auf § 4 PresseG NRW gestützten Frage, in wie vielen Fällen die SWB seit dem 13.02.2025 Strafanträge zurückgenommen hat, ist mir leider nicht möglich, da eine systembezogene Recherche nicht möglich und eine diesbezügliche händische Auswertung sämtlicher wegen des Vorwurfs gemäß § 265a StGB hier anhängiger Verfahren das zumutbare Maß überschreitet (vgl. § 6 Abs. 2 Buchst. d) der Richtlinien für die Zusammenarbeit mit den Medien AV d. JM vom 12. November 2007 (1271 - II. 2) - JMBl. NRW 2008 S. 2 - in der Fassung vom 28. Juli 2015 - JMBl. NRW S. 329). Ich bitte höflich um Verständnis. Ihre auf § 4 Abs. 1 IFG NRW gestützte Bitte um Zurverfügungstellung des seitens der Staatsanwaltschaft Bonn mit den SWB geführten Schriftverkehrs habe ich an die hierfür zuständige Verwaltung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die rasche Antwort! Können Sie mir denn sagen, ob die SWB nach…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Presseanfrage: Strafanträge der SWB wegen Erschleichens von Leistungen [#328388]
Datum
24. Februar 2025 15:58
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die rasche Antwort! Können Sie mir denn sagen, ob die SWB nach dem Stadtratsbeschluss überhaupt schon tätig geworden ist? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 328388 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328388/

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Staatsanwaltschaft Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ggf. mögen Sie sich hierzu an die …
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
AW: Presseanfrage: Strafanträge der SWB wegen Erschleichens von Leistungen [#328388]
Datum
24. Februar 2025 16:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> das kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ggf. mögen Sie sich hierzu an die SWB selbst wenden. Mit freundlichen Grüßen