Presseanfrage: Strafanträge der SWB wegen Erschleichens von Leistungen
Presseanfrage
Guten Tag,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Strafanzeigen bzw. Strafanträge haben die SWB seit dem Beschluss des Stadtrats vom 13.02.2025 zum Verzicht auf Strafanträge und Strafanzeigen wegen Erschleichens von Leistungen zurückgezogen?
2. Wann ist dies geschehen?
Unter Berufung auf § 4 Abs. 1 IFG NRW bitte ich ferner um Übersendung jeglichen Schriftverkehrs zwischen Ihnen und den SWB hierzu seit dem 13.02.2025.
Ich weise darauf hin, dass Sie nach § 4 Abs. 1 LPresseG NRW zur Auskunft verpflichtet sind. Die Norm verleiht Presseangehörigen einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Behörden (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 10. März 2022 – 15 L 92/22; zur möglichen Geltung gegenüber juristischen Personen des Privatrechts siehe BGH, Urteil vom 16.03.2017 – I ZR 13/16).
Verweigerungsgründe, die der Erteilung der Auskunft entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
Die Schwärzung personenbezogener Daten in den begehrten Dokumenten dürfte wegen § 9 Abs. 3 IFG NRW nicht erforderlich sein, im Übrigen stimme ich erforderlichen Schwärzungen aber zu und bitte darum, diese individuell zu begründen.
Ich bitte Sie um eine Antwort bis Ende der Woche.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum24. Februar 2025
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3. März 2025
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