Pressearbeit des Bundeskanzleramtes in der "Spätaussiedler im Ukraine-Konflikt"-Affäre

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die Medien [3] berichteten im März 2015 "nach Angaben aus Sicherheitskreisen", dass "Mehr als 100 Deutsche kämpfen in der Ostukraine". Bitte senden Sie mir Dokumente, die nachvollziehbar machen:

1) sind die von Geheimdiensten an die Medien weitergereichte Informationen über die Spätaussiedler im Ukraine-Konflikt geheim?

Falls die Antwort auf die Frage 1) "ja" lautet:
2.1) welche Geheimstufe haben die in 1) genannten Informationen?
2.2) wurden vom dem Ermittlungen eingeleitet, um zu klären, wer die in 1) genannten Informationen an die Medien weitergereicht hat?
2.3) hat der dem Bundeskanzleramtes unteegeordneter Bundesnachrichtendienst eine Anzeige erstattet, um den/ die MitarbeiterIn, der die in 1) genannten Informationen an die Medien weitergereicht hat, zu ermitteln?

Falls die Antwort "nein" lautet:
3.1) welche Dienststelle hat die Informationen an die Medien weitergereicht?
3.2) ich bitte ggf. um die Zusendung einer Kopie des Originaldokuments, das an die Medien weitergereicht wurde.
3.2) desweiteren bitte ich um Zusendung von Dokumenten, die dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehen und hilfreich sein können, um die Glaubwürdigkeit der in der Presse genannten Zahl 100 Deutsche, die in der Ostukraine kämpfen, einzuschätzen.

[1] Medien, Bürger und Politiker als Spielball der Geheimdienste im
Ukraine-Konflikt, 16.03.2015 - http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de?id=2784
[2] Parlamentarier und die Medien sind in der Pflicht, 21.03.2015 -
http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de/?id=2831#c2803
[3] Mehr als 100 Deutsche kämpfen in der Ostukraine, 15.03.2015 - http://www.welt.de/politik/deutschland/article138417678/Mehr-als-100-Deutsche-kaempfen-in-der-Ostukraine.html
[4] "Mehr Geld für Sicherheitsbehörden. Mittelerhöhung für Bundespolizei,
BKA und Verfassungsschutz", 17.03.2015 -
http://www.n-tv.de/ticker/Mittelerhoehung-fuer-Bundespolizei-BKA-und-Verfassungsschutz-article14716846.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2015
  • Frist
    22. September 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Medien [3] b…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Pressearbeit des Bundeskanzleramtes in der "Spätaussiedler im Ukraine-Konflikt"-Affäre [#11138]
Datum
21. August 2015 09:21
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Medien [3] berichteten im März 2015 "nach Angaben aus Sicherheitskreisen", dass "Mehr als 100 Deutsche kämpfen in der Ostukraine". Bitte senden Sie mir Dokumente, die nachvollziehbar machen: 1) sind die von Geheimdiensten an die Medien weitergereichte Informationen über die Spätaussiedler im Ukraine-Konflikt geheim? Falls die Antwort auf die Frage 1) "ja" lautet: 2.1) welche Geheimstufe haben die in 1) genannten Informationen? 2.2) wurden vom dem Ermittlungen eingeleitet, um zu klären, wer die in 1) genannten Informationen an die Medien weitergereicht hat? 2.3) hat der dem Bundeskanzleramtes unteegeordneter Bundesnachrichtendienst eine Anzeige erstattet, um den/ die MitarbeiterIn, der die in 1) genannten Informationen an die Medien weitergereicht hat, zu ermitteln? Falls die Antwort "nein" lautet: 3.1) welche Dienststelle hat die Informationen an die Medien weitergereicht? 3.2) ich bitte ggf. um die Zusendung einer Kopie des Originaldokuments, das an die Medien weitergereicht wurde. 3.2) desweiteren bitte ich um Zusendung von Dokumenten, die dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehen und hilfreich sein können, um die Glaubwürdigkeit der in der Presse genannten Zahl 100 Deutsche, die in der Ostukraine kämpfen, einzuschätzen. [1] Medien, Bürger und Politiker als Spielball der Geheimdienste im Ukraine-Konflikt, 16.03.2015 - http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de?id=2784 [2] Parlamentarier und die Medien sind in der Pflicht, 21.03.2015 - http://neue-medienordnung-plus.sprechrun.de/?id=2831#c2803 [3] Mehr als 100 Deutsche kämpfen in der Ostukraine, 15.03.2015 - http://www.welt.de/politik/deutschland/article138417678/Mehr-als-100-Deutsche-kaempfen-in-der-Ostukraine.html [4] "Mehr Geld für Sicherheitsbehörden. Mittelerhöhung für Bundespolizei, BKA und Verfassungsschutz", 17.03.2015 - http://www.n-tv.de/ticker/Mittelerhoehung-fuer-Bundespolizei-BKA-und-Verfassungsschutz-article14716846.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
25. August 2015
Status
Warte auf Antwort
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 25.08.2015 führen Sie aus: "Die Anfrage ist hinsichtl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Pressearbeit des Bundeskanzleramtes in der "Spätaussiedler im Ukraine-Konflikt"-Affäre [#11138]
Datum
23. September 2015 05:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 25.08.2015 führen Sie aus: "Die Anfrage ist hinsichtlich der Fragestellung nicht hinreichend bestimmt und kann in vorliegender Form nicht weiter bearbeitet werden." Ihre Aussage ist zu allgemein formuliert und lässt nicht nachzuvollziehen, zu welchen Fragen brauchen Sie zusätzliche Präzisierung meinerseits, damit Sie die Fragestellung als hinreichend bestimmt bewerten können? Ich bitte um Auskunft, zu welchen Fragen, welche von mir angefragten Informationen 1), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1), 3.2), oder " 3.3) desweiteren bitte ich um Zusendung von Dokumenten, die dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehen und hilfreich sein können, um die Glaubwürdigkeit der in der Presse genannten Zahl 100 Deutsche, die in der Ostukraine kämpfen, einzuschätzen." erwarten Sie Präzisierung meinerseits, damit Sie die Fragestellung als hinreichend bestimmt bewerten können? Des Weiteren führen Sie aus: "Der Informationsanspruch bezieht sich gemäß § 1 Abs.1 IFG beschränkt sich auf die bei der informationspflichtigen Stelle vorhandenen Informationen. ... Das Bundeskanzleramt ist im Rahmen des IFF folglich nicht verpflichtet, die beantragten Informationen zu beschaffen oder herzustellen." In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die Pressemitteilung [1] zum Urteil der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden vom 05.08.2015 aufmerksam machen: "Das bloße Sichten, Heraussuchen und Zusammenstellen des begehrten (vorhandenen) Datenmaterials sei typischerweise Teil der Verpflichtung der Behörde zur Informationsgewährung." Ich bitte um Auskunft, welche von den o.g. Fragen 1), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1), 3.2), 3.3) lassen sich nicht durch Sichten, Heraussuchen und Zusammenstellen des begehrten (vorhandenen) Datenmaterials beantworten? Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir vorab mitzuteilen, die Beantwortung von welchen der o.g. Fragen 1), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1), 3.2), 3.3) gebührenpflichtig ist und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. [1] Verwaltungsgericht Minden: Ehemaliger Strafgefangener hat Auskunftsanspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/19_08_2015_1/index.php Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 11138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
16. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen