Presseberichterstattung der Kampagne "Aufgeklärt statt autom"

- alle interne Unterlagen zu der Presseberichterstattung der Kampagne "Aufgeklärt statt autom"

Laut FR verteidigte das Innenministerium die Kampagne, dementsprechend muss es z. B. dazu Unterlagen geben, vgl. https://www.fr.de/rhein-main/land-hessen-warnung-linksextremismus-fragwuerdiger-kampagne-13534607.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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Johannes Filter
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle i…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Presseberichterstattung der Kampagne "Aufgeklärt statt autom" [#181062]
Datum
21. Februar 2020 23:08
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle interne Unterlagen zu der Presseberichterstattung der Kampagne "Aufgeklärt statt autom" Laut FR verteidigte das Innenministerium die Kampagne, dementsprechend muss es z. B. dazu Unterlagen geben, vgl. https://www.fr.de/rhein-main/land-hessen-warnung-linksextremismus-fragwuerdiger-kampagne-13534607.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 181062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181062 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 21.02.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Infor…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Presseberichterstattung der Kampagne "Aufgeklärt statt autom" [#181062]
Datum
30. April 2020 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 21.02.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen alle internen Unterlagen zu der Kampagne "Aufgeklärt statt autonom" zu übersenden. Die Kampagne „Aufgeklärt statt autonom“ ist ein Projekt des unter der Verantwortung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport stehenden Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE). Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden. Bei den für die Kampagne „Aufgeklärt statt autonom“ verwendeten Informationen handelt es sich um solche nach § 81 Abs. 3 HDSIG. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen